Jugendgerichtshilfe
Mist gebaut - was nun? - Jugendhilfe im Jugendstrafverfahren (Jugendgerichtshilfe)
Bereich Jugendgerichtshilfe
Die Jugendgerichtshilfe begleitet Jugendliche (zwischen 14 und 17 Jahren) und Heranwachsende (im Alter von 18 bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres) im Jugendstrafverfahren.
Die Jugendgerichtshilfe nimmt wichtige Aufgaben im Rahmen des Jugendstrafverfahrens wahr.
In erster Linie unterstützt und begleitet sie die Jugendlichen und Heranwachsenden, aber auch deren Eltern, wenn diese sich mit einem Jugendstrafverfahren konfrontiert sehen.
Im Verfahren selbst bringt die Jugendgerichtshilfe erzieherische und soziale Gesichtspunkte vor dem Jugendgericht und der Staatsanwaltschaft zur Geltung. Sie interessiert sich für die Persönlichkeit, die Entwicklung und das soziale Umfeld des Betroffenen und bringt diese in das Strafverfahren ein. Geeignete Maßnahmen und erzieherische Konsequenzen werden an Gericht und Staatsanwaltschaft herangetragen. Dadurch werden die Institutionen der Rechtsprechung in ihrer Entscheidungsfindung unterstützt. Darüber hinaus hat die Jugendgerichtshilfe den Auftrag, die Wiedereingliederung junger Straftäter zu unterstützen und Auflagen und Konsequenzen des Gerichts und der Staatsanwaltschaft zu überwachen.