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Schularzt

Informationen zur Einschulungsuntersuchung

Ein Junge wird bei der Einschulungsuntersuchung gemessen. . © Adobe Stock
Bei der Einschulungsuntersuchung wird auch gemessen, wie groß das Kind ist.

Freie Termine zur Einschulungsuntersuchung für Kinder, die zum Schuljahr 2025/26 schulpflichtig werden.

Die Einschulungsuntersuchung für Kinder, die zum Schuljahr 2025/26 schulpflichtig werden, beginnen im August 2024.
Das betrifft die Kinder, die im Zeitraum vom 2. August 2018 bis zum 1. August 2019 geboren sind, Kinder die zum Schuljahr 2024/25 zurückgestellt sind sowie Kinder mit vorzeitigem Einschulungswunsch.

Zunächst laden wir für August Kinder persönlich ein. Außerdem können Terminvereinbarungen ab 6. August über unseren Online-Kalender erfolgen. Wir bitten Sie, für Kinder mit Fördermaßnahmen zeitnah einen Untersuchungstermin zu buchen, um Sie beim Übergang in die Schule bestmöglichst unterstützen zu können.

Terminvergabeportal

Sollten keine Termine buchbar sein, bitten wir Sie um ein paar Tage Geduld. Der Kalender ist zur Freischaltung der nächsten Termine in Bearbeitung.

Mit der Einschulung beginnt ein entscheidender Lebensabschnitt mit neuen Anforderungen für Ihr Kind. Zuvor ist zur Feststellung, ob Ihr Kind aus ärztlicher Sicht den Anforderungen der Schule gewachsen sein wird, eine Vorsorgeuntersuchung (Einschulungsuntersuchung) durch den Schularzt erforderlich. Wir wollen die Kinder und die Eltern beim Schulbeginn unterstützen. Die Einschulungsuntersuchung soll zu einem erfolgreichen Start in der Schule beitragen.

Die Einschulungsuntersuchung ist Teil des Einschulungsverfahrens.

Sie sind als Sorgeberechtigte verpflichtet, mit Ihrem Kind zu dieser Untersuchung zu kommen und im Rahmen der Einschulungsuntersuchung dem Schularzt Vorerkrankungen, bekannte Gesundheits- und Entwicklungsstörungen und den Impfstatus Ihres Kindes mitzuteilen.

Die für die Einschulungsuntersuchung notwendigen Dokumente finden sie links unter Wichtige Unterlagen.

Vor diesem Hintergrund nehmen Sie bitte auch die Informationen gemäß Art. 13 der EU-Datenschutzgrundverordnung auf dem „Merkblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten“ zur Kenntnis.

Untersuchungsort:

Amt für Gesundheit und Versorgung
Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Zimmer 103 (Ankunfts- und Wartezimmer)
Gagarinstraße 68
07545 Gera

Bitte bringen Sie am Untersuchungstag mit:

  • die ausgefüllten Fragebögen (Fragebogen zur Schuleingangsuntersuchung und zur Erfassung des Migrationshintergrundes sowie die datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung): Unterlagen zum Ausfüllen
  • das gelbe Heft (Früherkennungsuntersuchungen U-Reihe)
  • den Impfausweis
  • ärztliche und therapeutische Befunde (z.B. Krankenhaus-, Facharzt-, Physiotherapie-, Ergotherapie-, Logopädieberichte)
  • Bescheide (z.B. Frühförderbescheide, Bescheid Schwerbehinderung, Sonderpädagogisches Gutachten)
  • Hilfsmittel (z.B. Brille oder Hörgeräte)

Für Termine bei Kindern, die bereits zum Schuljahr 2024/25 schulpflichtig werden, rufen Sie uns bitte unter 0365 838-3558 an.

AnschriftGagarinstraße 68
07545 Gera
PostanschriftKornmarkt 12
07545 Gera

Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

E-Mailkinder.jugendmedizin@gera.de
Tel.0365 838 - 3558
Fax0365 838 - 3505
ServicezeitenMontag 09:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr
Freitag 09:00 - 15:00 Uhr
Telefonische ErreichbarkeitMontag 09:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr
Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

Weitere Informationen

Einschulung