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Rund um das Thema Schule

Übergang von der Grundschule zur weiterführenden Schule

Symbolbild Schule, Schüler sitzen an ihre Tischen. © stock.adobe.com

In der Regel finden die Anmeldungen der künftigen 5. Klassen an den weiterführenden Schulen Anfang März des selben Kalenderjahres statt. Im Rahmen der Halbjahreszeugnisausgabe erhalten die in Gera wohnenden Schüler der Klasse 4 an den staatlichen Grundschulen der Stadt Gera ein Informationsschreiben an die Sorgeberechtigten sowie das Schulanmeldeformular. Die Stadt Gera weist darauf hin, dass in diesem Jahr die Anmeldung der Kinder persönlich, teilweise aber auch postalisch an der gewünschten weiterführenden Schule vorzunehmen ist. Sie empfiehlt allen Schülerinnen und Schülern der vierten Klassen und ihren Eltern, sich auf der Homepage der gewünschten weiterführenden Schule über die genauen Modalitäten zu informieren.

In der Stadt Gera kann entsprechend den individuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten zwischen den folgenden Schulen gewählt werden:

  • An den drei staatlichen Gymnasien, dem „Zabel-Gymnasium“, dem „Karl-Theodor-Liebe-Gymnasium“ und dem „Rutheneum seit 1608“, kann nach insgesamt 12 Schuljahren die allgemeine Hochschulreife abgelegt werden.
  • An der „Staatlichen Integrierten Gesamtschule“ (IGS) wird nach 9 Schuljahren der Hauptschulabschluss, nach 10 Schuljahren der Realschulabschluss oder nach 13 Schuljahren die allgemeine Hochschulreife erworben.
  • Die vier Regelschulen – „Otto Dix“, „Debschwitzer Schule“, „Die Vierte“ sowie „Bieblacher Schule“ - bieten die Möglichkeit, einen Hauptschulabschluss und den qualifizierenden Hauptschulabschluss nach der 9. Klasse sowie den Realschulabschluss nach der 10. Klasse zu erhalten.
  • An der „Ostschule -Thüringer Gemeinschaftsschule“ können wie an der IGS alle Abschlüsse erworben werden: Haupt- und Realschulabschluss und durch Kooperation mit dem „Karl-Theodor-Liebe-Gymnasium“ die allgemeine Hochschulreife nach der 12. Klasse.
Schule & Bildung, Pixabay
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