Schülerbeförderung
Schülerbeförderung ist die notwendige Beförderung der Schüler auf dem Schulweg. Träger der Schülerbeförderung ist die kreisfreie Stadt Gera für die in ihrem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler.
Die Stadt Gera finanziert die notwendige Beförderung von Schülern auf dem Schulweg, wenn die Voraussetzungen gemäß § 4 Thüringer Schulfinanzierungsgesetz erfüllt werden. Weitere Regelungen finden sich in der Satzung zur Schülerbeförderung.
Möglichkeiten der Beförderung sind:
- Fahrkarte: Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs der Stadt Gera
- freigestellter Schülerverkehr: wenn kein Linienangebot des öffentlichen Nahverkehrs besteht oder wenn eine Behinderung vorliegt
- Refinanzierung von Beförderungsaufwendungen erfolgt für den Weg zum Schulpraktikum oder in begründeten Einzelfällen für den Schulweg
Die Antragstellung erfolgt digital über die Seite:
Amt für Bildung
Anschrift | Gagarinstraße 68
07545 Gera |
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Postanschrift | Kornmarkt 12
07545 Gera |
Leitung | Dr. Frank Rühling |
Barrierefreier Zugang | Ja |
Schülerbeförderung | |
bildung.befoerderung@gera.de | |
Tel. | 0365 838 - 3333 |
Servicezeiten | Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich eine Terminvereinbarung notwendig ist. |
Telefonisch erreichen Sie uns am besten:
Montag und Freitag 9:00 - 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 14:00 - 17:00 Uhr
Downloads
Formulare / Informationen
- Antrag zur Beförderung auf dem Schulweg
- Beiblatt - Beförderung wegen einer Behinderung
- Antrag zur Beförderung auf dem Praktikumsweg
- Informationen zur Schülerbeförderung (Weg zur Schule)
- Informationen zur Schülerbeförderung (Weg zum Praktikum)
- Abrechnung der Kosten zur Beförderung auf dem Schulweg - Refinanzierung
- Verlusterklärung Fahrkarte