Schülerbeförderung
Schülerbeförderung ist die notwendige Beförderung der Schüler auf dem Schulweg. Träger der Schülerbeförderung ist die kreisfreie Stadt Gera für die in ihrem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler.
![Ein Bus fährt durch Gera](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fcms.gera.de%2Ffileadmin%2Fgera_de%2F_processed_%2Fc%2F7%2Fcsm_Bus_in_Gera_456e55773a.jpg&w=3840&q=75)
Die Stadt Gera finanziert die notwendige Beförderung von Schülern auf dem Schulweg, wenn die Voraussetzungen gemäß § 4 Thüringer Schulfinanzierungsgesetz erfüllt werden. Weitere Regelungen finden sich in der Satzung zur Schülerbeförderung.
Möglichkeiten der Beförderung sind:
- Fahrkarte: Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs der Stadt Gera
- freigestellter Schülerverkehr: wenn kein Linienangebot des öffentlichen Nahverkehrs besteht oder wenn eine Behinderung vorliegt
- Refinanzierung von Beförderungsaufwendungen erfolgt für den Weg zum Schulpraktikum oder in begründeten Einzelfällen für den Schulweg
Die Antragstellung erfolgt digital über die Seite:
Amt für Bildung
Anschrift | Gagarinstraße 68
07545 Gera |
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Postanschrift | Kornmarkt 12
07545 Gera |
Leitung | Dr. Frank Rühling |
Barrierefreier Zugang | Ja |
Schülerbeförderung | |
bildung.befoerderung@gera.de | |
Tel. | 0365 838 - 3333 |
Servicezeiten | Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich eine Terminvereinbarung notwendig ist. |
Telefonisch erreichen Sie uns am besten:
Montag und Freitag 9:00 - 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 14:00 - 17:00 Uhr
Downloads
Formulare / Informationen
- Antrag zur Beförderung auf dem Schulweg
- Beiblatt - Beförderung wegen einer Behinderung
- Antrag zur Beförderung auf dem Praktikumsweg
- Informationen zur Schülerbeförderung (Weg zur Schule)
- Informationen zur Schülerbeförderung (Weg zum Praktikum)
- Abrechnung der Kosten zur Beförderung auf dem Schulweg - Refinanzierung
- Verlusterklärung Fahrkarte