Anmeldung
Der Antrag ist nur eine Anmeldung, jedoch keine verbindliche Zusage.
Die volljährigen Auszubildenden bzw. die Sorgeberechtigten müssen den Antrag zur Zuweisung eines Internatsplatzes ausfüllen, unterschreiben und postalisch einreichen. Nur dann kann eine weitere Bearbeitung unsererseits erfolgen.
Die Zugangsvoraussetzungen für den Anspruch auf einen Internatsplatz und die Höhe der Gebühren sind in zwei Satzungen geregelt.
Neben dem Internatsnutzungsantrag, den Datenschutzregeln und freiwilligen Angaben finden Sie die Satzungen sowie Schließzeiten im nachfolgenden Downloadbereich.
Personen, die keinen anerkannten Nachweis gem. § 20 Abs. 9 S. 1 Nr. 1-3 IfSG vorlegen, dürfen in unserem Internat nicht aufgenommen/betreut werden.
Auf der Grundlage des § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist für die Internatszuweisung ein Nachweis des vollständigen Masernimpfschutzes erforderlich.
Dem Antrag ist ein aktuelles Passfoto des Internatsnutzers beizufügen.
Kontakt
Internat der Stadt Gera
Anschrift | Maler-Fischer-Straße 2
07552 Gera | ||
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Barrierefreier Zugang | Nein | ||
Tel. | 0365 55215390 | ||
Ansprechpartner/innen | |||
Frau Opelt Internatsleiterin |
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Bei Nichtan- bzw. vorzeitiger Abreise minderjähriger Bewohnerinnen und Bewohner bitte dringend Mitteilung durch Sorgeberechtigte an internat.erzieher@gera.de
Sprechzeiten
Verwaltung
Montag | 06:30 - 15:15 Uhr |
Dienstag | 06:30 - 15:15 Uhr |
Mittwoch | 06:30 - 15:15 Uhr |
Donnerstag | 06:30 - 15:15 Uhr |
Freitag | 06:30 - 11:30 Uhr |
Erzieherteam
Die Sprechzeit beginnt jeweils am vorn stehenden Tag und endet am Folgetag (außer Freitag).
Montag | 14:00 - 06:15 Uhr |
Dienstag | 14:00 - 06:15 Uhr |
Mittwoch | 14:00 - 06:15 Uhr |
Donnerstag | 14:00 - 06:00 Uhr |
Freitag | 06:00 - 15:00 Uhr |
Sonntag | 18:00 - 06:15 Uhr |