Aktuelles
Hier finden Sie aktuelle Informationen der Ausländerbehörde.
Unter bestimmten Voraussetzungen können geduldete Personen eine Aufenthaltserlaubnis bekommen. Hier alle Informationen.
Geflüchtete aus der Ukraine müssen für einen Aufenthalt länger als 90 Tage einen Aufenthaltstitel beantragen. Alle weiteren Informationen finden Sie hier.