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Leben in Gera
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Der Integrierte Kommunale Sozialplan 2024-2028

Social Media Kampagne zum Sozialplan

Was ist Integrierte Kommunale Sozialplanung (kurz IKSP)?

Integrierte Kommunale Sozialplanung ist eine Herangehensweise / Methodik, Verwaltungsmitarbeitende und Kommunalpolitikerinnen und -politiker zu befähigen, datenbasierte Entscheidungen zu treffen sowie ressortübergreifend zu denken und zu handeln, im Sinne der Bürgerinnen und Bürger. Um näher am realen Leben der Bürgerinnen und Bürger zu sein, wird versucht versäulte Strukturen aufzubrechen, Zuständigkeiten zunächst außen vor zu lassen und damit übergreifend sowie ganzheitlich zu arbeiten.

  • Nichts wird ganz allein von einer Person am Schreibtisch entschieden --> Prozess der IKSP lebt von Vernetzung und Beteiligung (Verwaltungsmitarbeitende aus den verschiedensten Bereichen sowie externe Akteure, wie Träger, Vereine, Gremien und die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Gera selbst)
  • Keine Entscheidung aus dem reinen Bauchgefühl heraus --> Analysiert die einzelnen Planungsräume mit Hilfe von Statistiken (z.B. zur Bevölkerungsentwicklung, zum Arbeitsmarkt usw.)

Durch die IKSP soll es gelingen, die Lebenslagen von Menschen in der Stadt Gera zu verbessern und ihre Lebensräume passgenau und bedarfsgerecht mit zu gestalten.

Gruppe Menschen geben sich ein High Five

Was ist ein Sozialplan?

Als Werkzeug in der IKSP in der Stadt Gera dient ein Sozialplan, also ein Dokument, welches z.B. die aktuelle sozialpolitische Situation in der Stadt darstellt, die soziale Infrastruktur abbildet und mit spezifischen Zielen und Maßnahmen die Gestaltung der sozialen Infrastruktur für einen gewissen Zeitraum plant.

  • Im September 2018 wurde der erste Sozialplan „Integriertes Handlungskonzept“ für die Jahre 2018-2023 mehrheitlich im Geraer Stadtrat beschlossen, seither diente er als wichtiges Arbeitspapier
  • Zahlreiche Projekte wurden auf Grund oder mit Hilfe einer Zielstellung oder sogar spezifischen Maßnahme aus dem Integrierten Kommunalen Sozialplan 2018-2024 erfolgreich umgesetzt. Zudem diente das Handlungskonzept als wichtige Grundlage zur Akquirierung von Fördermitteln.
    • Service.GEneRAtionen als zuverlässiges und niedrigschwelliges Hilfsangebot für alle Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt (Finanzierung über das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen)
    • Errichtung des Bildungscampus Lusan, ein geplantes soziales Zentrum für alle Generationen
    • Projekt AGATHE
    • Wiederholte Zertifizierung der Stadt Gera als Familienfreundliche Kommune
    • Der erste Pflegebericht der Stadt Gera
    • Barrierefreie Volkshochschule mit Photovoltaikanlage
Symbolbild Bekanntschaften

Der neue Sozialplan und was er den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Gera bringt

Am 28.06.2023 wurde die Fortschreibung des Integrierten Kommunalen Sozialplans für die Jahre 2024-2028 mehrheitlich im Geraer Stadtrat beschlossen, schließt an das „Integrierte Handlungskonzept“ 2018-2023 an.

Dabei ist in der Fortschreibung des Integrierten Kommunalen Sozialplans auch eine Weiterentwicklung deutlich geworden. Um auf aktuelle Herausforderungen und Themen einzugehen, wurden neue Schwerpunkte in den Sozialplan aufgenommen, wie z.B.:

  • Sauberkeit und Sicherheit in unserer Stadt
  • klimaspezifische Inhalte (Hitze)
  • der Fachkräftebedarf
  • die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
  • die Schwerpunkte Gleichstellung und Antidiskriminierung

Auch in der Fortschreibung des Sozialplans wurde festgelegt, wie die soziale Infrastruktur in der Stadt Gera für ihre Bürgerinnen und Bürger verbessert werden kann.

Dazu wurden insgesamt 46 Ziele mit 118 Maßnahmen zur Umsetzung für die Jahre 2024-2028 festgeschrieben. Diese wurden anhand realer Bedarfe der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Gera erstellt, da die Ergebnisse zahlreicher Beteiligungsformate, wie der Familienbefragung oder der Kinder- und Jugendstudie mit eingeflossen sind.

Der Sozialplan dient als wichtige Entscheidungsgrundlage, um geforderte Maßnahmen der Bürgerinnen und Bürger weiter umzusetzen.

Gruppe junger Menschen
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Gefördert durch den Freistaat Thüringen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus