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Standesamt

FAQs - Häufig gestellte Fragen und Antworten

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen im standesamtlichen Kontext.

URKUNDENSERVICE

Was ist eine Personenstandsurkunde?

Es ist der Sammelbegriff für Geburtsurkunden, Lebenspartnerschafts- und Eheurkunden sowie Sterbeurkunden. Auch beglaubigte Registerausdrucke bzw. Ablichtungen aus den Personenstandsregistern fallen unter diesen Begriff.

Für was benötige ich Geburts-, Heirats- und Lebenspartnerschafts-, Sterbeurkunden?

Urkunden werden benötigt, um den Personenstand einer Person innerhalb der Rechtsordnung einschließlich Namen festzulegen (Verbindlicher Nachweis mit Beweiskraft).

Wo kann ich Geburts-, Heirats- / Lebenspartnerschafts-, Sterbeurkunden bestellen? Kann man Urkunden vom Standesamt online bestellen?

Personenstandsurkunden können per E-Mail (standesamt@gera.de), per FAX (0365 8382545) oder per Brief (Standesamt Gera, Kornmarkt 12, 07545 Gera) angefordert werden. Wir empfehlen die Anforderung per E-Mail, entsprechende Antragsformulare finden Sie unter Hier.

Ich benötige eine Apostille. Kann ich hier Apostillen bestellen? Wo erhalte ich eine Apostille für meine in Gera ausgestellte Urkunde?

Apostillen sind beim Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar zu bestellen. Die Adresse lautet:

Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar
z.Hd. Frau Fischer-Geist
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar
Telefon: 0361 57332 1346
eMail: anke.fischer-geist@tlvwa.thueringen.de
Der Link dazu: Apostille, Legalisation | Landesverwaltungsamt (TLVwA) (thueringen.de)


ALLGEMEINE FRAGEN VOR DER TRAUUNG UND AM TRAUTAG

Wo kann man das Hochzeitsauto parken?

Für den Zeitraum der Trauung kann das „Hochzeitsauto“ mit bis zu 4 weiteren Autos vor dem Standesamt parken (Parkgenehmigungen gibt das Standesamt aus)

Stellt das Standesamt Tische für den Sektempfang zur Verfügung?

Nein.

Dürfen Traugäste Luftballons steigen lassen und Reis streuen?

Reis während einer Trauung zu streuen, hat sich im Laufe der Zeit in Deutschland eingebürgert und soll den Eheleuten viel Glück im Leben bescheren. Jedoch hat auch diese Tradition zwei Gesichter. Im Treppenhaus und vor dem Standesamt wird Reis zu einer echten Unfallgefahr! Regen weicht die Reiskörner auf und hinterlässt eine schmierige Masse und im Winter wird der Boden sehr rutschig. Auch ist Reis für viele Menschen ein Grundnahrungsmittel, die oftmals nicht mehr als eine Handvoll Reis am Tag zum Überleben haben. Deshalb bittet das Standesamt auf das Reis streuen zu verzichten. Wir bitten auch um den Verzicht von Konfetti-Kanonen, deren Inhalt nur schwer vom Kopfsteinpflaster zu entfernen ist. Luftballons dürfen aufsteigen, wenn es weniger als 500 sind, sie nicht gebündelt werden, nicht mit Helium befüllt und keine harten Gegenstände daran befestigt sind. Näheres zu erfragen bei der DFS GmbH, Telefon: 069/78072-6 58.


ALLGEMEINE FRAGEN ZUR EHESCHLIESSUNG / LEBENSPARTNERSCHAFT IM IN- UND AUSLAND

Bin ich in Deutschland verheiratet, wenn ich im Ausland geheiratet habe?

Wenn die Eheschließung nach der dort im Land üblichen Form unter Beachtung der Ehevoraussetzungen erfolgt ist, ist die Ehe auch in Deutschland gültig. Als Nachweis dient die ausländische Heiratsurkunde mit Übersetzung. Diese Urkunde kann auch bei allen anderen deutschen Behörden vorgelegt werden. Ein offizielles Anerkennungsverfahren für Ehen im Ausland gibt es nicht. Deutsche Staatsangehörige können ihre im Ausland geschlossene Ehe beim deutschen Standesamt nachbeurkunden lassen.

Was muss ich nach der Eheschließung im Ausland beachten?

Die Heiratsurkunde sollte beim Einwohnermeldeamt vorgezeigt werden, damit dort der Familienstand im Melderegister geändert wird. War die Geburt der Ehegatten in Deutschland, sollte die Urkunde auch beim Standesamt vorgezeigt werden, damit am Geburtsregister ebenfalls ein Hinweis über die Eheschließung erfolgen kann. Möchten die Ehegatten einen gemeinsamen Ehenamen führen, kann es erforderlich sein, dass beim deutschen Standesamt noch eine Erklärung zum Ehenamen abgegeben werden muss. Dies ist immer dann der Fall, wenn kein Ehename in der ausländischen Urkunde vermerkt ist, oder dort eine Namensführung eingetragen wurde, die nach deutschem Recht nicht möglich ist.


ALLGEMEINE FRAGEN ZUR GEBURTSANMELDUNG

Müssen wir das Kind bei unserer Meldestelle anmelden?

Nein. Im Rahmen der Geburtsbeurkundung sendet das Standesamt automatisch eine Mitteilung an die zuständige Meldestelle.

Wie kommt mein Kind zu seiner Steuer-Identifikationsnummer?

Nach der Geburtsbeurkundung übermittelt die Meldestelle dem Bundeszentralamt für Steuern die benötigten Daten. Daraufhin teilt das Bundeszentralamt für Steuern dem Kind die Steuer-Identifikationsnummer zu. Diese wird den Eltern per Post zugesandt.

SONSTIGES

Welche Unterlagen benötige ich, um meinen Namen ändern zu lassen?

Die benötigten Unterlagen hängen von dem Grund der Namensänderung ab, zu erfragen im Standesamt.

Wo kann ich aus der Kirche austreten?

Für in Gera gemeldete Bürger nimmt das hiesige Standesamt diese Aufgabe wahr.

Ich bin Flüchtling und habe keinen Pass – und jetzt?

Ohne Pass ist die Identität der Person nicht nachgewiesen. Die Beurkundung einer Geburt oder eines Sterbefalls wird in diesen Fällen mit einem einschränkenden Hinweis versehen. In diesem Fall werden keine Geburts- oder Sterbeurkunden ausgestellt. Es können lediglich beglaubigte Abschriften der Register ausgestellt werden, die diesen Zusatz der eingeschränkten Identität enthalten. Eine Eheschließung ist ohne den Nachweis der Identität und den entsprechenden jeweiligen Urkunden nicht möglich!

Wann werden Änderungen, die durch Gerichtsbeschlüsse erfolgen, im Personenstandsregister eingetragen?

Voraussetzung für die Eintragung von Änderungen im Personenstandsregister ist immer, dass der Beschluss Rechtskraft erlangt hat (dies dauert in der Regel einen Monat seit Ausspruch des Beschlusses). Scheidungen und Vaterschaftsanfechtungen, Beschlüsse zu Namensänderungen und Ähnliches werden zeitnah nach Zugang eingetragen. Für die Eintragung von Adoptionen und Vaterschaftsfeststellungen werden vor Eintrag in die Personenstandsregister noch diverse Unterlagen benötigt. Bis die Dokumente bei uns eintreffen, dauert es bis zu sechs Wochen (insgesamt können somit von der Beschlussfassung bis zum Eintrag bis zu drei Monate vergehen).

Standesamt Gera

AnschriftMarkt 6
07545 Gera
PostanschriftKornmark 12
07545 Gera
LeitungFrau Marschall
Schließtage10.05.2024, 04.10.2024, 23.12.2024
Barrierefreier ZugangJa
E-Mailstandesamt@gera.de
Tel.0365 838 - 2590
Fax0365 838 - 2545
ServicezeitenMontag geschlossen
Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 13:30 Uhr
Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr
Freitag 09:00 - 13:30 Uhr

Ansprechpartner/innen

Frau Marschall

Abteilungsleiterin Standesamt

Frau Schmitt

Standesbeamtin Anmeldung Eheschließung

Frau Rüdiger

Standesbeamtin Geburten

Frau Albert

Standesbeamtin Sterbefälle

Frau Krischker

Standesbeamtin Geburten