Namensänderungsbehörde
Die Namensänderungsbehörde nimmt öffentlich-rechtliche Namensänderungen für Familiennamen und Vornamen gemäß dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndG) vor.
Örtlich zuständig ist die Namensänderungsbehörde, in deren Bezirk der/die Antragsteller/in seinen/ihren Wohnsitz hat oder bei fehlen eines Wohnsitzes seinen/ihren Aufenthalt hat oder zuletzt hatte. Zum Antrag auf Änderung des Namens (Vor- bzw. Familiennamen) ist der bei der Namensänderungsbehörde erhältliche Vordruck zu benutzen. Dieser ist lückenlos auszufüllen und mit den benötigten Unterlagen und Nachweisen abzugeben. Die persönliche Vorsprache eines jeden über 14 Jahre alten Antragstellers ist notwendig.
Rechtsgrundlagen:
Namensänderungsgesetz (NamÄndG)
Durchführungsverordnung zur Namensänderung (NamÄndDV)
Erforderliche Unterlagen:
- Angabe des wichtigen Grundes, der die Änderung des Namens rechtfertigen soll
- Nachweis der Staatsangehörigkeit durch Vorlage des Personalausweises bzw. Reisepasses oder durch Einbürgerungsurkunde
- Meldebescheinigung für alle im Antrag erfassten Personen (im Stadtservice H35 zu beantragen)
- beglaubigte Abschrift des Geburtseintrages (im Geburtsstandesamt zu beantragen)
- war oder ist die Antragstellerin / der Antragsteller verheiratet: beglaubigte Abschrift des Familienbuches oder des Heiratseintrags (im Standesamt zu beantragen)
- Führungszeugnis für Antragsteller über 14 Jahre (im Stadtservice H35 zu beantragen)
- bei Antragstellung für beschränkt geschäftsfähige oder geschäftsunfähigen Personen durch den Vormund oder den bestellten Pfleger: Genehmigung des Vormundschaftsgerichts
- sofern bereits Namensänderungen erfolgt sind: Bescheid über frühere Namensänderungen und weitere Unterlagen im Einzelfall
Gebühr:
Änderung von Familiennamen: | 2,50 EUR bis 1.050,00 EUR |
Änderung von Vornamen: | 2,50 EUR bis 275,00 EUR |
Abteilung Einwohnerwesen und Dokumente
Anschrift | Heinrichstraße 35
07545 Gera | ||||
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Postanschrift | Kornmarkt 12
07545 Gera | ||||
Leitung | Frau Dressel | ||||
Schließtage | 10.05.2024, 04.10.2024, 23.12.2024 | ||||
Verkehrsmittel | Linie 1, Zentrale Umsteigestelle Heinrichstraße Linie 3, Zentrale Umsteigestelle Heinrichstraße oder mit dem Bus Zentrale Umsteigestelle Heinrichstraße | ||||
Barrierefreier Zugang | Nein | ||||
einwohnerwesen@gera.de | |||||
Tel. | 0365 838 - 2501 | ||||
Fax | 0365 838 - 2505 | ||||
Servicezeiten | Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich eine Terminvereinbarung notwendig ist. | ||||
Telefonische Erreichbarkeit | Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr | ||||
Ansprechpartner/innen | |||||
Frau Reisemann Namensänderungsbehörde | Heinrichstraße 35
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