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Einwohnermeldeamt

Staatsangehörigkeitsbehörde

Die Staatsangehörigkeitsbehörde der Stadt Gera ist für die Bearbeitung und die Entscheidung von Einbürgerungsanträgen, die Beratung in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten, sowie die Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen zuständig.

Einbürgerung
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Einbürgerung

Wenn Sie seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben, können Sie einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Ehegatten und Kinder können mit eingebürgert werden.


Feststellungsverfahren deutsche Staatsangehörigkeit
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Feststellungsverfahren deutsche Staatsangehörigkeit

Mit einem Staatsangehörigkeitsausweis oder einer Negativbescheinigung können Sie den Besitz oder den Nichtbesitz der deutschen Staatsangehörigkeit verbindlich nachweisen.


Beibehaltungsgenehmigung der deutschen Staatsangehörigkeit beantragen
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Beibehaltungsgenehmigung der deutschen Staatsangehörigkeit beantragen

Sie haben die deutsche Staatsbürgerschaft und möchten auch eine ausländische Staatsangehörigkeit annehmen?

Staatsangehörigkeitsbehörde

AnschriftHeinrichstraße 35
07545 Gera
PostanschriftKornmarkt 12
07545 Gera
Schließtage10.05.2024, 04.10.2024, 23.12.2024
VerkehrsmittelLinie 1, Zentrale Umsteigestelle Heinrichstraße; Linie 3, Zentrale Umsteigestelle Heinrichstraße oder mit dem Bus Zentrale Umsteigestelle Heinrichstraße
Barrierefreier ZugangJa
E-Mailstaatsangehoerigkeit@gera.de
Fax0365 838 - 1901
Servicezeitennach Vereinbarung

Ansprechpartner/innen

Frau Golde

Teamleiterin Staatsangehörigkeitsrecht

Heinrichstraße 35

Tel.0365 838 - 1913
Frau Hirs

Sachbearbeiterin Staatsangehörigkeitsrecht

Heinrichstraße 35

Tel.0365 838 - 1912
Herr Seime

Sachbearbeiter Staatsangehörigkeitsrecht

Tel.0365 838 - 1912