Staatsangehörigkeitsbehörde
Die Staatsangehörigkeitsbehörde der Stadt Gera ist für die Bearbeitung und die Entscheidung von Einbürgerungsanträgen, die Beratung in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten, sowie die Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen zuständig.
Einbürgerung
Wenn Sie seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben, können Sie einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Ehegatten und Kinder können mit eingebürgert werden.
Feststellungsverfahren deutsche Staatsangehörigkeit
Mit einem Staatsangehörigkeitsausweis oder einer Negativbescheinigung können Sie den Besitz oder den Nichtbesitz der deutschen Staatsangehörigkeit verbindlich nachweisen.
Beibehaltungsgenehmigung der deutschen Staatsangehörigkeit beantragen
Sie haben die deutsche Staatsbürgerschaft und möchten auch eine ausländische Staatsangehörigkeit annehmen?
Staatsangehörigkeitsbehörde
Anschrift | Heinrichstraße 35
07545 Gera | ||
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Postanschrift | Kornmarkt 12
07545 Gera | ||
Schließtage | 10.05.2024, 04.10.2024, 23.12.2024 | ||
Verkehrsmittel | Linie 1, Zentrale Umsteigestelle Heinrichstraße; Linie 3, Zentrale Umsteigestelle Heinrichstraße oder mit dem Bus Zentrale Umsteigestelle Heinrichstraße | ||
Barrierefreier Zugang | Ja | ||
staatsangehoerigkeit@gera.de | |||
Fax | 0365 838 - 1901 | ||
Servicezeiten | nach Vereinbarung | ||
Ansprechpartner/innen | |||
Frau Golde Teamleiterin Staatsangehörigkeitsrecht | Heinrichstraße 35
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Frau Hirs Sachbearbeiterin Staatsangehörigkeitsrecht | Heinrichstraße 35
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Herr Seime Sachbearbeiter Staatsangehörigkeitsrecht |
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