Hundesteuer/Hunderegister
Sie möchten einen Hund in Ihrer Familie aufnehmen? Was es dabei zu beachten gibt, erfahren Sie hier.
Inhaltsverzeichnis
- Anschaffung eines Haustiers
- Wichtige Gesetze und Verordnungen
- Mitteilungspflichten des Halters oder der Halterin
- Anmeldung der Hundesteuer
- Große Datenbanken in Deutschland
- Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung
- Leinenpflicht und Sauberkeit
- Beißvorfall gegenüber Menschen
- Datenschutz in Verbindung mit der Transpondernummer des Hundes
Anschaffung eines Haustiers
Wer sich für eine bestimmte Tierart begeistert, sollte sich also entsprechend über Pflegebedarf, Zeitaufwand, Haltung und Kosten für Pflege und Verpflegung informieren. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Geraer Tierheims stehen Ihnen zu den gewohnten Öffnungszeiten auch für Fragen zur Anschaffung und Haltung zur Verfügung.
Für die Anschaffung eines Hundes gibt es ganz unterschiedliche Möglichkeiten. Neben dem Kauf beim Züchter kann alternativ auch einem Hund aus dem Tierheim oder dem Ausland ein neues Zuhause geboten werden. Zahlreiche Tierschutzvereine haben es sich zur Aufgabe gemacht, für Hunde aus Tierheimen und Tötungsstationen im Ausland ein neues Zuhause zu suchen. Damit die Adoption eines Auslandshunds auch wirklich gelingt, sollten Sie sich unbedingt an eine seriöse Tierschutzorganisation wenden und folgende Vorschriften einhalten:
Folgende Regelungen müssen bei der Einfuhr eines Hundes aus dem Ausland beachtet werden:
Das Tier muss:
- mit einem Microchip gekennzeichnet sein,
- einen EU-Heimtierausweis sowie eine gültige Tollwutimpfung besitzen,
- älter als 15 Wochen sein.
Zusätzlich dürfen bestimmte Hunderassen nicht nach Deutschland eingeführt werden. Bei Nichteinhaltung können weitreichende Konsequenzen folgen.
Halter oder Halterin derjenige, der über das Tier bestimmen kann, der für die Kosten und die Unterhaltung des Tieres aufkommt, dem allgemein die Vorteile des Tieres zugute kommen und der das wirtschaftliche Risiko des Verlusts des Tieres trägt (§ 2 Abs.2 Thüringer Tiergefahrengesetz)
Mitteilungspflichten des Halters
- vollständiger Name des Halters oder der Halterin
- das Geburtsdatum des Halters oder der Halterin
- die Anschrift des Halters oder der Halterin
- den Beginn der Haltung des Hundes
- die Transpondernummer des Hundes*
- das Geschlecht des Hundes*
- das Geburtsdatum des Hundes (Wurfdatum)*
- die Rasse des Hundes, soweit feststellbar*
- eine Beschreibung des Aussehens des Hundes*
*Die gesonderte Mitteilung entfällt, wenn der Halter eine Kopie der vollständig ausgefüllten Bescheinigung eines Tierarztes zur Kennzeichnung eines Hundes nach der Thüringer Chippflichtverordnung (das Formular sollte auch bei Ihrem Tierarzt in Gera erhältlich sein) oder eine Kopie des blauen EU-Heimtierausweises übermittelt. Ausreichend ist die Vorlage bei der Behörde, damit diese die Daten aufnehmen kann.
Welche Änderungen müssen mitgeteilt werden?
Unter Vorlage der entsprechenden Nachweise müssen Änderungen unverzüglich an die städtische Behörde weitergeleitet werden. Dazu gehören:
- Änderungen des Namens des Halters oder der Halterin
- Änderungen der Anschrift des Halters oder der Halterin
- Beendigung der Hundehaltung mit Angabe des Grundes
Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip
In Thüringen ist die Kennzeichnung von Hunden mit dem Mikrochip Pflicht. Dadurch ist das Tier eindeutig identifizierbar. Den fälschungssicheren, elektronisch lesbaren Transponder setzt ein geschulter Tierarzt an die linke Halsseite. Die Kennzeichnung muss innerhalb von drei Monaten ab Beginn der Haltung erfolgen. Ein Welpe muss spätestens mit Vollendung des 6. Lebensmonats gekennzeichnet sein. Der Nachweis gegenüber der Behörde erfolgt mittels Vorlage einer Bescheinigung eines Tierarztes zur Kennzeichnung eines Hundes nach der Thüringer Chippflichtverordnung oder der Vorlage des blauen EU-Heimtierausweises.
In Thüringen besteht eine generelle Pflicht zum Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung. Dies gilt spätestens drei Monate nach der Geburt des Hundes. Für jeden Schaden, den Ihr Hund verursacht gilt: Ihre Privat-Haftpflichtversicherung kommt dafür nicht auf. Als Hundebesitzer oder Hundebesitzerin sind Sie für alle Schäden Ihres Tieres verantwortlich und haften mit Ihrem Privatvermögen. Mit einer Hundehaftpflichtversicherung schützen Sie sich vor hohen Entschädigungsleistungen. Bei einer Hundehaftpflichtversicherung muss für Personenschäden eine Deckungssumme von mindestens 500.000 Euro versichert werden, für Sachschäden 250.000 Euro.
Der Nachweis einer Hundehaftpflichtversicherung muss an die städtische Behörde übermittelt werden. Wenn die Versicherung gewechselt wird, muss der Halter lediglich eine neue Bescheinigung der Versicherung bei der Behörde vorlegen.
Eine Kopie der aktuellen Versicherungspolice/des Versicherungsscheins oder die Kopie des Antrages reichen nicht aus und können als Nachweis zum Bestehen einer Tierhalterhaftpflichtversicherung nicht anerkannt werden.
Beißvorfall gegenüber Menschen
Ist es zu einem Beißvorfall gegenüber einem Menschen gekommen, sollte vorurteilsfrei geklärt werden, aus welcher Motivation heraus der Hund gebissen hat. Die Gründe und Umstände können sehr vielfältig sein, daher ist eine gründliche Anamnese besonders wichtig. In einem solchen Fall ermittelt die städtische Ordnungsbehörde zu den Umständen des Vorfalls, den Schädigungen und Verletzungen sowie den Beteiligten. Dazu werden der Hundehalter oder die Hundehalterin, die Geschädigten und weitere Personen, die Angaben zur Sache machen können, befragt. In der Regel muss der Tierhaltende mit dem Hund einen Wesenstest nach § 9 Thüringer Tiergefahrengesetz sowie der Thüringer Wesenstestverordnung absolvieren. Dieser wird von der Behörde gemeinsam mit der sachkundigen Person, die den Wesenstest durchgeführt hat, und dem Amtstierarzt oder der Amtstierärztin in Anwesenheit des Halters oder der Halterin bewertet und notwendige Maßnahmen festgelegt. Es wird im jeweiligen Einzelfall immer individuell entschieden.
Beachten Sie auch, dass die Schädigung eines Menschen einen Straftatbestand erfüllt und es hierzu zusätzlich ein strafrechtliches Verfahren geben kann.
Verdacht auf schlechte Haltung oder Misshandlung
In einem solchen Fall ermittelt das Veterinäramt und überprüft ggf. die Hundehaltung.
Mündliche Schilderungen sind i. d. R. nicht ausreichend. Damit das Veterinäramt eine ausreichende Handlungsgrundlage hat, muss sich der Mitteiler schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift äußern. Gern kann hierfür auch das Formular vom Tierschutzverein Gera und Umgebung e.V. genutzt werden.
Anmeldung der Hundesteuer
Die Hundesteuer ist eine örtliche Steuer, welche als Jahressteuer nach der derzeit gültigen Hundesteuersatzung der Stadt Gera erhoben wird. Steuergegenstand ist das Halten eines über drei Monate alten Hundes im Stadtgebiet Gera. Spätestens 14 Tage nach Eintritt des Alters oder nach Erwerb des Hundes muss die Anmeldung der Steuer im StadtService H35 oder bei der städtischen Abteilung Steuern erfolgen.
Steuersätze:
pro Kalenderjahr für
- den 1. Hund 96,00 Euro
- den 2. Hund 124,80 Euro
- jeden weiteren Hund 153,60 Euro
Leinenpflicht und Sauberkeit
Hunde sind innerhalb der bebauten Ortslage auf Straßen und in öffentlichen Anlagen stets an der Leine zu führen. Für Auslauf ohne Leine können die Hundewiesen der Stadt Gera genutzt werden. In der Geraer Stadtordnung ist im § 6 (3) festgelegt, dass abgelegter Hundekot unverzüglich vom Hundeführer oder der Hundeführerin zu entfernen und dazu ein geeignetes Behältnis mitzuführen ist. Der verpackte Hundekot kann in einem städtischen Abfallbehälter oder zu Hause entsorgt werden.
Beachten Sie bitte auch, dass es weitere gesonderte Regelungen zur Leinenpflicht geben kann, so beispielsweise in Wäldern, im öffentlichen Nah- und Fernverkehr oder auf Privatgrundstücken.
Datenschutz in Verbindung mit der Transpondernummer des Hundes
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Halters oder der Halterin in Verbindung mit der Transpondernummer des Hundes erfolgt ausschließlich durch die zuständige Behörde. Die Behörde meldet die Transpondernummer und die Rasse des Hundes mit ihrer Behördenkennung dem Thüringer Hunderegister. Dort können auch das Landesverwaltungsamt, das für allgemeines Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zuständige Ministerium und die Polizeibehörden des Landes auf diese Daten zugreifen, um
- Aufgaben bei der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung -insbesondere im Sinne des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren- zu erfüllen,
- Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die mit dem Halten und Führen von Hunden zusammenhängen, zu verfolgen,
- den Halter oder die Halterin von Fundhunden oder herrenlosen Hunden zu ermitteln und
- statistische Auswertungen durchzuführen.
Zeigt der Haltende einen Wohnungswechsel in eine andere Gemeinde oder die Beendigung der Haltung des Hundes an, sind die gespeicherten Daten durch die bisher zuständige Behörde zu löschen, sobald diese zur Erfüllung der Aufgaben nach dem Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren nicht mehr erforderlich sind.
Ordnungsamt
Anschrift | Handwerkerhof 13
07548 Gera Bis auf Weiteres ist das Gebäude für den Besucherverkehr geschlossen. Nutzen Sie bitte deshalb vorrangig den telefonischen Kontakt, um Ihr Anliegen zu besprechen oder den Postweg. |
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Postanschrift | Kornmarkt 12
07545 Gera |
Leitung | Oliver Gockel |
Schließtage | 10.05.2024, 04.10.2024, 23.12.2024 |
Barrierefreier Zugang | Ja |
Hunderegister / Tiergefahren | |
hunderegister@gera.de | |
Tel. | 0365 838 - 2480 |
Fax | 0365 838 - 2495 |
Servicezeiten | nach Vereinbarung |
Telefonische Erreichbarkeit | Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr |
Kämmerei
Anschrift | Kornmarkt 12
07545 Gera |
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Postanschrift | Kornmarkt 12
07545 Gera |
Leitung | Frau Engelhardt |
Schließtage | 04.10.2024, 23.12.2024 |
Barrierefreier Zugang | Ja |
Abteilung Steuern | |
steuern@gera.de | |
Tel. | 0365 838 - 2230 |
Fax | 0365 838 - 2205 |
Servicezeiten | nach Vereinbarung |
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Dokumente zur Anmeldung/Änderung/Abmeldung eines Hundes in Gera
- Anmeldeformular zum Hunderegister
- Änderung-/Abmeldeformular zum Hunderegister
- Bescheinigung eines Tierarztes zur Kennzeichnung eines Hundes nach der Thüringer Chippflichtverordnung
oder eine Kopie des blauen EU-Heimtierausweises