Gewerbeangelegenheiten
Beim Vollzug der Aufgaben der unteren Gewerbebehörde, insbesondere bei der Bestätigung von Gewerbemeldungen sowie bei Gewerberegisterauskünften ist derzeit mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen. Aus diesem Grund wird gebeten, von Fragen zum Bearbeitungsstand der Verfahren Abstand zu nehmen. Für persönliche Vorsprachen vereinbaren Sie bitte rechtzeitig einen Termin.
Hinweise:
- Sofern die angemeldete Gewerbetätigkeit keiner Erlaubnis bedarf, kann der Geschäftsbetrieb auch ohne eine Bestätigung der Gewerbeanzeige aufgenommen werden.
- Nutzen Sie gerne die Möglichkeiten der elektronischen Gewerbemeldung (Link eMeldung). Das Programm unterstützt Sie bei der zutreffenden und vollständigen Dateneingabe. Eine schnellere Bearbeitung der Vorgänge wird somit ermöglicht/unterstützt.
Bitte haben Sie Verständnis für die Unannehmlichkeiten. Die Stadtverwaltung Gera arbeitet mit Hochdruck an der Verbesserung des Dienstleistungsangebotes.
Gewerbemeldungen
Mit Beginn der Gewerbetätigkeit ist eine gleichzeitige Gewerbeanzeige erforderlich. Gleiches gilt für die Betriebssitzverlegung, die Änderung oder Erweiterung der Gewerbetätigkeit, die Namensänderung oder die Aufgabe der Gewerbetätigkeit.
Zuständig hierfür ist das Ordnungsamt, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Betriebssitz befindet.
Verfahrensweise
Für die Gewerbeanzeige ist die Übermittlung eines vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formulars oder die elektronische Übermittlung der Gewerbeanzeige erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
Mit Antragstellung:
- bei zulassungspflichtigen Handwerksbetrieben eine Kopie der Handwerkskarte
- bei ausländischen Staatsangehörigen (ausgenommen EU-Länder): gültige Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit
- bei juristischen Personen der Handelsregisterauszug
- bei juristischen Personen in Gründung eine Kopie des Notarvertrages
Nach Antragstellung bei überwachungsbedürftigen Gewerben nach § 38 GewO:
- Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz zu Vorlage bei einer Behörde und
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Abs. 5 zur Vorlage bei einer Behörde
Gewerbeanmeldung | 25,00 Euro |
Gewerbeummeldung | 15,00 Euro |
Gewerbeabmeldung | 10,00 Euro |
Auskunft aus dem Gewerberegister | 15,00 Euro |
Ordnungsamt
Anschrift | Handwerkerhof 13
07548 Gera Bis auf Weiteres ist das Gebäude für den Besucherverkehr geschlossen. Nutzen Sie bitte deshalb vorrangig den telefonischen Kontakt, um Ihr Anliegen zu besprechen oder den Postweg. |
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Postanschrift | Kornmarkt 12
07545 Gera |
Leitung | Oliver Gockel |
Schließtage | 10.05.2024, 04.10.2024, 23.12.2024 |
Barrierefreier Zugang | Ja |
Sicherheit und Ordnung | |
ordnungsbehoerde@gera.de | |
Tel. | 0365 838 - 2480 |
Fax | 0365 838 - 2495 |
Servicezeiten | Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr |