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Staatsangehörigkeitsbehörde

Feststellungsverfahren deutsche Staatsangehörigkeit

Mit einem Staatsangehörigkeitsausweis oder einer Negativbescheinigung können Sie den Besitz oder den Nichtbesitz der deutschen Staatsangehörigkeit verbindlich nachweisen.

Staatsangehörigkeitsausweis

Was ist ein Staatsangehörigkeitsausweis?
Ein Staatsangehörigkeitsausweis wird für bestimmte Rechtsgeschäfte oder -verhältnisse benötigt (z.B. Adoption, Verbeamtung, Heirat, Einbürgerung des ausländischen Ehegatten). Wir stellen ihn auch auf Ihren Antrag hin aus, wenn Sie – rechtlich gesehen deutscher Staatsangehöriger sind – dies aber bisher nicht geltend gemacht haben, weil Sie z. B. als Doppelstaatler bereits Inhaber eines ausländischen Passes sind.


Was wird bei Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises geprüft?
Die Staatsangehörigkeitsbehörde prüft im Regelfall, ob der Antragsteller bzw. seine Vorfahren zumindest seit 1938 immer als Deutsche behandelt wurden. Waren sie z. B. von Veränderungen staatlicher Hoheitsgebiete betroffen, die beide Weltkriege mit sich brachten, können weitergehende Prüfungen erforderlich sein.

Für im Ausland wohnende deutsche Staatsangehörige nimmt die jeweilige deutsche Auslandsvertretung den Antrag entgegen und leitet diesen dann an das für die Bearbeitung zuständige Bundesverwaltungsamt in Köln weiter.


Notwendige Unterlagen:
Zum Nachweis der Staatsangehörigkeit sind Angaben und Urkunden über Personalien und Wohnorte des Antragstellers und seiner Vorfahren erforderlich.
In jedem Fall benötigen wir vom Antragsteller einen gültigen Personalausweis/Reisepass, eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch mit sämtlichen Randvermerken neuesten Datums und bei ehelicher Geburt die Heiratsurkunde der Eltern.

Weitergehende Informationen sowie Antragsformulare erhalten Sie telefonisch unter 0365/838-1910 oder 1913, bzw. nach Terminvereinbarung auch persönlich von der Staatsangehörigkeitsbehörde im STADTSERVICE H35.


Gebühren:
Gemäß § 38 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG): Ausstellung Staatsangehörigkeitsausweis: 25,00 €


Negativbescheinigung

Sie leben im Ausland und brauchen einen amtlichen Nachweis darüber, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen, weil Sie z.Bsp.:

  • lange Zeit in Deutschland gelebt haben und nach Ihrer Rückkehr aus Kasachstan erst einen neuen Pass erhalten, wenn Sie nachweislich, die deutsche Staatsangehörigkeit nicht erworben haben
  • als Kind Deutschstämmiger Sich in Australien lebend um ein politisches Amt bewerben.
  • als Kind chinesischer Eltern in Köln geboren sind und in China nachweisen muss, dass Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt erworben habe.
  • Ihre in Deutschland gezahlten Rentenbeiträge erstattet haben möchte.

Wann benötigt man eine Negativbescheinigung?
Grundsätzlich benötigen Sie eine Negativbescheinigung nur, wenn Sie von Ihrem Heimatstaat oder einer deutschen Behörde dazu aufgefordert werden nachzuweisen, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen. Dies kann immer dann vorkommen, wenn Sie in Deutschland geboren wurden, von deutschen Vorfahren abstammen oder sehr lange in Deutschland wohnhaft waren.


Notwendige Unterlagen:
Informationen sowie Antragsformulare erhalten Sie telefonisch unter 0365/838-1910, bzw. nach Terminvereinbarung auch persönlich von der Staatsangehörigkeitsbehörde im STADTSERVICE H35.


Gebühren:
Gemäß § 30 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG): Ausstellung Negativbescheinigung: 18,00 €

Staatsangehörigkeitsbehörde

AnschriftHeinrichstraße 35
07545 Gera
PostanschriftKornmarkt 12
07545 Gera
Schließtage10.05.2024, 04.10.2024, 23.12.2024
VerkehrsmittelLinie 1, Zentrale Umsteigestelle Heinrichstraße; Linie 3, Zentrale Umsteigestelle Heinrichstraße oder mit dem Bus Zentrale Umsteigestelle Heinrichstraße
Barrierefreier ZugangJa

Staatsangehörigkeitsbehörde

E-Mailstaatsangehoerigkeit@gera.de
Fax0365 838 - 1901
Servicezeitennach Vereinbarung

Ansprechpartner/innen

Frau Golde

Teamleiterin Staatsangehörigkeitsrecht

Heinrichstraße 35

Tel.0365 838 - 1913

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