Zentrale Bußgeldstelle
Weiterführende Informationen
Die Zentrale Bußgeldstelle führt stadtverwaltungsweit Verfahren zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten durch. Sie ist zuständig für die Bearbeitung aller Bußgeldtatbestände aus dem Zuständigkeitsbereich der Stadtverwaltung Gera, wenn eine Geldbuße ab 60,00 Euro festgesetzt werden soll bzw. Verwarngelder wegen geringfügiger Ordnungswidrigkeiten (bis zu 55,00 Euro), die die einzelnen Ämter aufgrund festgestellter Ordnungswidrigkeiten selbst anbieten, nicht innerhalb einer gesetzten Frist (meist eine Woche) bezahlt werden.
Die Zentrale Bußgeldstelle führt insbesondere Bußgeldverfahren in den Bereichen:
- Allgemeine Ordnungswidrigkeiten
- Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten
- Verkehrsordnungswidrigkeiten (ruhender Verkehr / fließender Verkehr)
Das Verwarngeld bzw. die Geldbuße ist jedoch keine Strafe. Vielmehr soll den vom Bußgeldverfahren betroffenen Personen mit der Festsetzung des Verwarngeldes bzw. der Geldbuße wegen „Verwaltungsungehorsams“ ein spürbarer Pflichtenappell ausgesprochen werden, die Gebote und Verbote, die nicht eingehalten wurden, zukünftig zu beachten.
Im Bereich der Halt- und Parkverstöße sowie Geschwindigkeitsüberschreitungen dienen die Bußgeldverfahren der Aufrechterhaltung der Sicherheit im Straßenverkehr.
Mit der Geldbuße kann auch ein durch die Zuwiderhandlung erzielter rechtswidriger Gewinn abgeschöpft werden. Zur Hauptfolge der Geldbuße können außerdem Nebenfolgen wie z.B. die Einziehung von Gegenständen hinzukommen.
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Zentrale Bußgeldstelle
Anschrift | Handwerkerhof 13
07548 Gera |
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Schließtage | 10.05.2024, 04.10.2024, 23.12.2024 |
Barrierefreier Zugang | Ja |
Zentrale Bußgeldstelle | |
bussgeldstelle@gera.de | |
Tel. | 0365 838 - 2430 |
Fax | 0365 838 - 2435 |
Servicezeiten | nach Vereinbarung |