Datenschutzinformationen für das Bußgeldverfahren
Information gemäß § 40 Thüringer Datenschutzgesetz (ThürDSG) zur Verarbeitung personenbezogener Daten zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
1. Zwecke der Verarbeitung - § 40 Nr. 1 ThürDSG
Personenbezogene Daten werden für die Zwecke der ordnungsgemäßen Durchführung von Bußgeldverfahren verarbeitet.
Aufgrund der Vielzahl an Rechtsvorschriften (u. a. Gesetze, Rechtsverordnungen, Satzungen), die die Stadtverwaltung Gera vollzieht und aufgrund derer Bußgeldverfahren geführt werden können, ist eine abschließende und zugleich übersichtliche Aufzählung aller Rechtsvorschriften nicht möglich.
Personenbezogene Daten werden auch zur Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten sowie Auskunftsersuchen verarbeitet, etwa
- Mitteilungen zur Führung des Gewerbezentralregisters (§ 149 Abs. 2 Nr. 3 Gewerbeordnung)
- Mitteilungen zur Führung des Fahreignungsregisters (§ 28 Abs. 3 Nr. 3 Straßenverkehrsgesetz)
- Ersuchen um Auskunft aus dem Fahreignungsregisters (§ 30 Abs. 1 Nr. 2 Straßenverkehrsgesetz)
Im Einzelfall werden personenbezogene Daten an andere Behörden, wie Polizei, Staatsanwaltschaft bzw. Verwaltungsbehörden weitergegeben, wenn der Verdacht einer Straftat besteht (§ 41 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten) oder die Stadtverwaltung Gera für die Verfolgung und Ahndung der Ordnungswidrigkeit keine Zuständigkeit besitzt.
Im Zusammenhang von Fehlerbehebungen an der verwendeten Software bzw. mit der Einrichtung neuer Software o. ä. können personenbezogene Daten auch Softwareanbietern, die Dienstleister der Stadtverwaltung Gera sind, bekannt werden. Die Softwareanbieter bieten hinreichend Garantien dafür, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so getroffen werden, dass sie die daten-schutzrechtlichen Vorgaben einhalten und den Datenschutz gewährleisten.
2. Rechte des Betroffenen - § 40 Nr. 2 ThürDSG
Die Stadtverwaltung Gera gibt gemäß § 42 ThürDSG auf Antrag Auskunft, ob sie betreffende Daten der betroffenen Person verarbeitet. Die betroffene Person hat darüber hinaus das Recht, Informationen gemäß § 42 Abs. 1 Satz 3 ThürDSG zu erhalten.
Des Weiteren besteht das Recht auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung gemäß § 43 ThürDSG.
3. Recht auf Anrufung der/des Landesbeauftragten für den Datenschutz - § 40 Nr. 4 und 5 ThürDSG
Die betroffene Person kann sich jederzeit gemäß § 8 ThürDSG an die/den Landesbeauftragte/n für den Datenschutz wenden. Die Kontaktdaten lauten:
Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz
Häßlerstraße 8
99096 Erfurt
Telefon: 0361/573112900
E-Mail: poststelle@datenschutz.thueringen.de
4. Verantwortlicher
Oberbürgermeister der Stadt Gera
Kornmarkt 12
07545 Gera
Telefon: 0365 838 0
E-Mail: Buero.Oberbuergermeister@gera.de
5. Datenschutzbeauftragter der Stadt Gera - § 40 Nr. 3 ThürDSG
Stadt Gera
Datenschutzbeauftragter
Kornmarkt 12
07545 Gera
Telefon: 0365 838 1352
E-Mail: datenschutz@gera.de
Die genannten Rechtsvorschriften können unter www.gesetze-im-internet.de (für das Bundesrecht) bzw. www.landesrecht.thueringen.de (für das Landesrecht) eingesehen werden.
Zentrale Bußgeldstelle
Anschrift | Handwerkerhof 13
07548 Gera |
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Schließtage | 10.05.2024, 04.10.2024, 23.12.2024 |
Barrierefreier Zugang | Ja |
bussgeldstelle@gera.de | |
Tel. | 0365 838 - 2430 |
Fax | 0365 838 - 2435 |
Servicezeiten | nach Vereinbarung |