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Kämmerei

Steuern

Grundsteuerreform

Ab 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Dafür werden ab 2022 alle Grundstücke in Deutschland durch die zuständigen Finanzämter neu bewertet. Zum ersten Mal wird die auf den neuen Grundsteuerwerten basierende Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025 zu zahlen sein. Bis dahin gelten die bisherigen Einheitswerte und Grundsteuermessbeträge weiter.

Für die neue Grundsteuer ab 2025 ist vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 für jedes bebaute oder unbebaute Grundstück bzw. jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (dazu zählen auch einzelne land- und forstwirtschaftliche Flächen) sowie Eigentumswohnungen vom Eigentümer eine Steuerklärung beim zuständigen Finanzamt abzugeben. Bei Grundstücken, die mit einem Erbbaurecht belastet sind, ist der Erbbauberechtigte erklärungspflichtig.

Informationsschreiben ab Mai 2022
Seit Mai 2022 werden durch das Finanzamt Informationsschreiben an die Eigentümer von Grundstücken in Gera versendet. Neben dem Aktenzeichen werden auch die Bezeichnung des Flurstücks bzw. eines Großteils der Flurstücke, die unter dem Aktenzeichen gespeichert sind, aus dem Informationsschreiben ersichtlich. Darüber hinaus wird der Ablauf erläutert sowie Telefonnummern für Fragen bei den Finanzämtern benannt. Des Weiteren wird auf den Grundsteuer Viewer Thüringen verwiesen (https://thueringenviewer.thueringen.de/thviewer/grundsteuer.html), bei dem spätestens ab dem 1. Juli 2022 die notwendigen grundstücksbezogenen Daten wie beispielsweise Gemarkungsnummer, Flurstücksnummer, amtliche Fläche, Bodenrichtwert bzw. Ertragsmesszahl (nur bei Land- und Forstwirtschaft) aufgerufen werden können. Bei Miteigentum ist es möglich, dass kein Informationsschreiben eingeht. In diesem Fall wurde gegebenenfalls ein anderer Miteigentümer angeschrieben.

Miniaturhaus auf einer Wiese. © stock.adobe.com

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform in Thüringen finden Sie unter: https://finanzen.thueringen.de/themen/steuern/grundsteuer
Fragen zur Grundsteuer können Sie auch zu den üblichen Sprechzeiten der Finanzämter unter der Hotline 0361 / 57 36 11 800 stellen.

Gewerbesteuer: Verfassungsgemäße Neuregelung der Verzinsung

Die städtische Kämmerei setzt seit letzter Woche die verfassungsgemäße Neuberechnung des bundesgesetzlichen Zinssatzes der Gewerbesteuer rückwirkend zum 1. Januar 2019 um. Aufgrund der komplexen, manuellen Berechnung und des zu berücksichtigenden Zeitraums wird die Bearbeitung der Gewerbesteuerzinsbescheide einige Zeit in Anspruch nehmen. Die geänderten Bescheide werden in allen offenen Fällen an die Betroffenen übermittelt. Hierfür ist kein separater Antrag erforderlich. Die Stadtverwaltung Gera bittet daher, von Fragen zum Verbleib sowie dem Bearbeitungsstand abzusehen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Beschluss vom 8. Juli 2021 die Verfassungswidrigkeit des bundesgesetzlichen Zinssatzes von jährlich 6 Prozent für Steuernachzahlungen und -erstattungen festgestellt. Der darauffolgende, vom Bundesgesetzgeber beschlossene neue Zinssatz für Verzinsungszeiträume ab dem 1. Januar 2019 beträgt nun 0,15 Prozent pro Monat, das entspricht 1,8 Prozent pro Jahr.

Newsletter des Thüringer Finanzministeriums

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07545 Gera

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