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Hauptamt

Schiedsstellen

Eine Schiedsperson führt zivilrechtliche Schlichtungsverfahren und strafrechtliche Sühneverfahren durch, mit denen Rechtsstreitigkeiten auf dem Wege des einvernehmlichen Vergleichs beigelegt werden sollen. Sie stehen unter der Aufsicht des Amtsgerichtes. Von der Stadtverwaltung erhalten sie Unterstützung bei der Bewältigung ihrer Bürotätigkeiten und Ersatz ihrer Auslagen hinsichtlich der Teilnahme und Durchführung von Schlichtungs- und Sühneverfahren. Schulungen der Schiedspersonen werden regelmäßig auf Kosten der Stadtverwaltung durch den Bund Deutscher Schiedsmänner und -frauen durchgeführt.

Anträge können schriftlich über Stadtverwaltung Gera, Schiedsstellen, Fach 72, Kornmarkt 12, 07545 Gera, oder mündlich zu den jeweiligen Sprechstunden gestellt werden.

Bild von einer vergoldeten Figur, mit einer Waage in der Hand.

Leistungen der Schiedsstellen für die Bürger

Schlichtung bei bestimmten strafrechtlichen Tatbeständen (bei diesen Delikten muss ein Schlichtungsverfahren der Schiedsstelle einer Privatklage beim Amtsgericht vorgeschaltet werden):

  • Beleidigung
  • Hausfriedensbruch
  • leichter und fahrlässiger Körperverletzung
  • Bedrohung
  • Sachbeschädigung
  • Verletzung des Briefgeheimnisses
     

Schlichtung zivilrechtlicher Streitigkeiten:

  • bei vermögensrechtlichen Ansprüchen
  • Schadensersatz, Schmerzensgeld
  • Beachtung der Hausordnung
  • nachbarrechtliche Streitigkeiten
  • Mietrechtliche Streitigkeiten (die nicht in Verträge eingreifen) zwischen Mietern bzw. Mieter und Vermieter außer Räumung einer Wohnung oder Mieterhöhungen
     

Vorteile einer Schlichtungsverhandlung:

  • einfach und kostengünstig
  • unbürokratische Vermittlung
  • keine Prozesskosten
  • geringe Antrags- bzw. Vergleichsgebühr
  • bei Einigung (Vergleich) 30 Jahre vollstreckbarer Titel
  • bei Nichteinigung in strafrechtlichen Verfahren über Sühnebescheinigung Möglichkeit zur Privatklage
Schiedsstellenbezirke, Ehrenamtszentrale
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Ehrenamtszentrale

Schiedsstellenbezirke

Hier finden Sie die für Ihren Bezirk zuständigen Schiedspersonen und deren Sprechzeiten.


Schöffen und Jugendschöffen, Ehrenamtszentrale, stock.adobe.com
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Ehrenamtszentrale

Schöffen und Jugendschöffen

Schöffen und Jugenschöffen (w/m/d) sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter im Strafverfahren.

Abteilung Zentrale Dienste

ServicezeitenMontag 09:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr
Freitag 09:00 - 15:00 Uhr
Telefonische ErreichbarkeitMontag 09:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr
Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

Ansprechpartner/innen

Frau Carmen Dobler

Sachbearbeiterin Schiedsstellen

Kornmarkt 7, Ehrenamtszentrale

Tel.0365 838 - 1072

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