Einrichtung von Übermittlungs- und Auskunftssperren
Mit der Eintragung einer Auskunfts-/Übermittlungssperre wird die Erteilung von Melderegisterauskünften und Datenübermittlungen eingeschränkt oder von weiteren Voraussetzungen abhängig gemacht.
Auskunftssperren
Grundsätzlich kann jedermann über eine bestimmte Person auf Antrag eine Melderegisterauskunft erhalten. Sie können jedoch eine Auskunftssperre ins Melderegister eintragen lassen, wenn Ihnen als Betroffene/r oder einer anderen Person durch die Bekanntgabe Ihrer Anschrift eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen könnte. Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.
Die Auskunftssperre hat nur Auswirkungen auf den privaten Bereich (Privatpersonen, Firmen, Rechtsanwälte u. ä.).
Behörden und sonstige öffentliche Stellen erhalten weiterhin Auskunft.
Die Auskunftssperre ist auf zwei Jahre befristet. Sie kann auf erneuten Antrag verlängert werden.
Übermittlungssperren
Mit Übermittlungssperren können Sie das Übermitteln Ihrer Meldedaten an bestimmte Institutionen ausschließen.
Folgenden Datenübermittlungen können Sie widersprechen:
- Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften
- Auskünfte an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen
- Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen
- Auskünfte an Adressbuchverlage
- Datenübermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr
Die Übermittlungssperren werden nur für diesen Wohnsitz eingerichtet. Wenn Sie eine Datenübermittlung für alle Wohnsitze ausschließen wollen, müssen Sie die Übermittlungssperren bei den entsprechenden Meldebehörden einrichten.
Das Einrichten von Übermittlungssperren ist kostenfrei. Ein Antragsformular finden Sie unter Downloads.
Abteilung Einwohnerwesen und Dokumente
Anschrift | Heinrichstraße 35
07545 Gera |
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Postanschrift | Kornmarkt 12
07545 Gera |
Leitung | Frau Dressel |
Schließtage | 10.05.2024, 04.10.2024, 23.12.2024 |
Verkehrsmittel | Linie 1, Zentrale Umsteigestelle Heinrichstraße Linie 3, Zentrale Umsteigestelle Heinrichstraße oder mit dem Bus Zentrale Umsteigestelle Heinrichstraße |
Barrierefreier Zugang | Nein |
einwohnerwesen@gera.de | |
Tel. | 0365 838 - 2501 |
Fax | 0365 838 - 2505 |
Servicezeiten | Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich eine Terminvereinbarung notwendig ist. |
Telefonische Erreichbarkeit | Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr |