Zum Inhalt springen
StadtService H35

Gewerbeangelegenheiten

Gewerbemeldungen

Mit Beginn der Gewerbetätigkeit ist eine gleichzeitige Gewerbeanzeige erforderlich. Gleiches gilt für die Betriebssitzverlegung, die Änderung oder Erweiterung der Gewerbetätigkeit, die Namensänderung oder die Aufgabe der Gewerbetätigkeit.

Zuständig hierfür ist das Ordnungsamt, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Betriebssitz befindet.

Verfahrensweise

Für die Gewerbeanzeige ist die Übermittlung eines vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formulars oder die elektronische Übermittlung der Gewerbeanzeige erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

Mit Antragstellung:

  • bei zulassungspflichtigen Handwerksbetrieben eine Kopie der Handwerkskarte
  • bei ausländischen Staatsangehörigen (ausgenommen EU-Länder): gültige Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit
  • bei juristischen Personen der Handelsregisterauszug
  • bei juristischen Personen in Gründung eine Kopie des Notarvertrages

Nach Antragstellung bei überwachungsbedürftigen Gewerben nach § 38 GewO:

  • Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz zu Vorlage bei einer Behörde und
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Abs. 5 zur Vorlage bei einer Behörde
Gewerbeanmeldung25,00 Euro
Gewerbeummeldung15,00 Euro
Gewerbeabmeldung10,00 Euro
Auskunft aus dem Gewerberegister15,00 Euro

Ordnungsamt

AnschriftHandwerkerhof 13
07548 Gera
PostanschriftKornmarkt 12
07545 Gera
LeitungOliver Gockel
Schließtage10.05.2024, 04.10.2024, 23.12.2024
Barrierefreier ZugangJa

Sicherheit und Ordnung

E-Mailordnungsbehoerde@gera.de
Tel.0365 838 - 2480
Fax0365 838 - 2495
ServicezeitenMontag 09:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr
Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

Online-Gewerbemeldung