Melderegisterauskunft
Sie benötigen eine Auskunft über eine neue Adresse oder weitere Daten zu einer Person? Dann müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.
Einfache Melderegisterauskunft
Eine einfache Melderegisterauskunft ist nur möglich, wenn
- die von Ihnen gesuchte Person mit Ihren Angaben zweifelsfrei im Melderegister identifiziert werden kann und
- Sie eine Erklärung abgeben, dass die Auskunft nicht für Werbung oder Adresshandel verwendet wird. Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese anzugeben.
Mit der Auskunft bekommen Sie folgende Informationen:
Familienname, Vornamen (gegebenenfalls Rufname), Doktorgrad, aktuelle Anschrift sowie einen Hinweis, falls die Person verstorben ist.
Erweiterte Melderegisterauskunft
Für diese Auskunft müssen Sie ein berechtigtes oder rechtliches Interesse an den Daten glaubhaft machen. Sie erhalten eine Auskunft, wenn dies rechtlich zulässig ist.
Die erweiterte Melderegisterauskunft umfasst dann zusätzlich zur einfachen Melderegisterauskunft eine oder mehrere der folgende Informationen: frühere Namen, Geburtsdatum und Geburtsort (bei Geburt im Ausland auch den Staat), Familienstand, derzeitige Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften, Tag des Einzugs oder Auszugs, Vornamen und Familiennamen sowie Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartners, gesetzliche Vertretung sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters, Sterbedatum und Sterbeort (bei Versterben im Ausland auch den Staat)
Benötigte Unterlagen:
1. Ihre Personalien sowie Anschrift
2. Angaben zur gesuchten Person:
- Familienname
- Vornamen
- Geburtsdatum und/oder
- letzte bekannte Anschrift
Je konkreter Ihre Angaben sind, desto erfolgreicher ist die Suche.
3. berechtigtes oder rechtliches Interesse im Fall einer erweiterten Melderegisterauskunft
Gebühren:
Es fallen Kosten an. Diese unterscheiden sich nach der Art der Melderegisterauskunft:
- Einfache Melderegisterauskunft für private Zwecke 11,00 EUR
- Einfache Melderegisterauskunft für gewerbliche Zwecke 13,00 EUR
- Erweiterte Melderegisterauskunft 14,00 EUR
- Melderegisterauskunft, deren Erteilung einen größeren Verwaltungsaufwand erfordert 16,00 bis 40,00 EUR
- Melderegisterauskunft, für die örtliche Ermittlungen erforderlich sind 30,00 bis 90,00 EUR
Die Gebühr ist wie folgt zu begleichen:
- Beifügung eines Verrechnungsschecks oder
- Vorab-Überweisung der Gebühr auf das Konto der Stadt Gera (Bankverbindung: Sparkasse Gera-Greiz, IBAN DE90 8305 0000 0000 0000 19, Bankident HELADEF1GER) unter Angabe des Verwendungszweckes „11.00001.5 sowie Name der gesuchten Person“
Bitte fügen Sie Ihrem Auskunftsersuchen als Nachweis der Gebührenbegleichung den Einzahlungs-/Überweisungsbeleg in Kopie bei.
Abteilung Einwohnerwesen und Dokumente
Anschrift | Heinrichstraße 35
07545 Gera |
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Postanschrift | Kornmarkt 12
07545 Gera |
Leitung | Frau Dressel |
Schließtage | 10.05.2024, 04.10.2024, 23.12.2024 |
Verkehrsmittel | Linie 1, Zentrale Umsteigestelle Heinrichstraße Linie 3, Zentrale Umsteigestelle Heinrichstraße oder mit dem Bus Zentrale Umsteigestelle Heinrichstraße |
Barrierefreier Zugang | Nein |
einwohnerwesen@gera.de | |
Tel. | 0365 838 - 2501 |
Fax | 0365 838 - 2505 |
Servicezeiten | Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich eine Terminvereinbarung notwendig ist. |
Telefonische Erreichbarkeit | Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr |