Einbürgerung
Wenn Sie seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben, können Sie einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Ehegatten und Kinder können mit eingebürgert werden.
Inhaltsverzeichnis
Auf Grund des stark erhöhten Antragsaufkommens im Bereich der Einbürgerungen ist das aktuell zur Verfügung stehende Terminkontingent ausgeschöpft.
Sofern Sie Interesse an einer Einbürgerung in den deutschen Staatsverband haben, senden Sie uns bitte eine Mail mit Ihren persönlichen Daten an staatsangehoerigkeit@gera.de, Betreff: Terminanfrage Einbürgerung.
Wir setzen Sie auf die Warteliste und schreiben Sie an, wenn wir wieder Termine vergeben. Sie erhalten zu gegebener Zeit einen Terminvorschlag und die Antragsunterlagen zugesandt.
Bitte sehen Sie von der postalischen Zusendung von Einbürgerungsanträgen ab, diese ersetzen keine persönliche Vorsprache.
Am 27.06.2024 ist das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsgesetz in Kraft getreten.
Was ist der Kern der Gesetzesreform?
-
Mehrstaatigkeit wird generell hingenommen: Einbürgerungsbewerber müssen ihre bisherige Staatsangehörigkeit bei der Einbürgerung nicht mehr aufgeben.
-
Einbürgerung wird beschleunigt: Statt nach acht Jahren können Menschen bereits nach fünf Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten.
-
Besondere Leistung wird belohnt: Bei "besonderen Integrationsleistungen" ist eine Einbürgerung bereits nach drei Jahren möglich.
-
Erleichterter Ius-soli-Erwerb: Alle in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern erwerben künftig vorbehaltlos die deutsche Staatsangehörigkeit und können die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern behalten, wenn mindestens ein Elternteil seit mehr als fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. Die Optionsregelung entfällt komplett und die Voraufenthaltszeit des maßgeblichen Elternteils wird von acht auf fünf Jahre verkürzt.
-
Lebensleistung der Gastarbeitergeneration soll anerkannt werden: Nachweis mündlicher Sprachkenntnisse genügt für eine Einbürgerung und es ist kein Einbürgerungstest notwendig.
Auf der Internetseite des Bundesinnenministeriums finden Sie weitere aktuelle Informationen.
Sie sind Ausländerin oder Ausländer und leben schon längere Zeit in Deutschland. Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Deutsche oder Deutscher werden.
Voraussetzungen:
- Sie wohnen in Gera
Sie sind mit erstem Wohnsitz in Gera gemeldet. Ein Zweitwohnsitz ist nicht ausreichend. - Sie leben schon längere Zeit in Deutschland
Ununterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt seit mindestens- 5 Jahren oder
- 3 Jahren, wenn Sie besondere Integrationsleistungen nachweisen, den Lebensunterhalt sichern und die Anforderungen einer Sprachprüfung der Stufe C1 GER für Sprachen erfüllen.
- Ihre Identität und Staatsangehörigkeit sind geklärt
Sie verfügen über einen gültigen Nationalpass oder ID-Karte. Ein deutscher Reiseausweis ist in der Regel KEIN ausreichender Nachweis. - Sie bekennen sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung und zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen
Weder Sie, noch Organisationen, bei denen Sie Mitglied sind oder die Sie auf andere Art unterstützen, begehen antisemitisch, rassistisch oder sonstige menschenverachtende Handlungen und sind gegen den Schutz von Juden und das friedliche Zusammenleben verschiedener Völker. - Sie haben einen der folgenden Aufenthaltstitel
- Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis (NICHT ausreichend sind §§ 16a, 16b, 16d, 16e, 16f, 17, 18f, 19, 19b, 19e, 20, 22,23a, 24, 25 Absatz 3 bis 5 und § 104c des Aufenthaltsgesetzes),
- Sie sind Bürgerin oder Bürger der EU oder der Schweiz
- Sie beziehen kein Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe
Sie und Ihre Familie erhalten keine Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt - Sie haben keine Vorstrafen
Sie wurden nicht zu Geldstrafen über 90 Tagessätzen oder Haftstrafen über 3 Monate zur Bewährung verurteilt. - Sie sprechen Deutsch
Sie haben mündliche und schriftliche Deutschkenntnisse mindestens auf der Stufe B1. - Sie wissen, nach welchen Regeln die Menschen in Deutschland zusammenleben und belegen dies mit entsprechenden Nachweisen, wie:
- deutscher Schulabschluss oder
- in Deutschland erfolgreich abgeschlossenes Studium der Rechts-, Gesellschafts-, Sozial-, Politik- oder Verwaltungswissenschaften oder -bestandener Einbürgerungstest
- Ihre Einordnung in deutsche Lebensverhältnisse ist gegeben
Diese Voraussetzung erfüllen Sie insbesondere dann, wenn Sie nicht mit mehreren Ehegatten gleichzeitig verheiratet sind.
Ausnahmen von den aufgeführten Voraussetzungen sind unter Umständen möglich. Nähere Informationen erhalten Sie per Mail oder bei Antragsabgabe.
Erforderliche Unterlagen:
- Gültiger Pass oder ID-Karte und ggf. Aufenthaltstitel
- Geburtsurkunde, Auszug aus dem Zivilregister- oder Familienregister, ggf. Heiratsurkunde
- Weitere Unterlagen siehe Hinweisblatt
Welche Unterlagen Sie im Detail vorlegen müssen, erfahren Sie auf Nachfrage per Mail bzw. bei Zusendung der Terminbestätigung und der Antragsunterlagen samt Hinweisblatt zu erforderlichen Unterlagen.
Formulare:
Das Antragsformular samt Anlagen und Hinweisblatt erhalten Sie per Mail direkt von der Staatsangehörigkeitsbehörde, mit der Terminbestätigung.
Gebühren:
- 255,00 Euro pro Person
- 51,00 Euro für minderjährige Kinder, die mit Ihnen zusammen einen Antrag stellen
Rechtsgrundlagen:
Staatsangehörigkeitsgesetz
Staatsangehörigkeitsbehörde
Anschrift | Heinrichstraße 35
07545 Gera | ||
---|---|---|---|
Postanschrift | Kornmarkt 12
07545 Gera | ||
Schließtage | 10.05.2024, 04.10.2024, 23.12.2024 | ||
Verkehrsmittel | Linie 1, Zentrale Umsteigestelle Heinrichstraße; Linie 3, Zentrale Umsteigestelle Heinrichstraße oder mit dem Bus Zentrale Umsteigestelle Heinrichstraße | ||
Barrierefreier Zugang | Ja | ||
staatsangehoerigkeit@gera.de | |||
Fax | 0365 838 - 1901 | ||
Servicezeiten | nach Vereinbarung | ||
Ansprechpartner/innen | |||
Frau Golde Teamleiterin Staatsangehörigkeitsrecht | Heinrichstraße 35
| ||
Frau Hirs Sachbearbeiterin Staatsangehörigkeitsrecht | Heinrichstraße 35
| ||
Herr Seime Sachbearbeiter Staatsangehörigkeitsrecht |
|