Umzug und Änderung der Anschrift
Ihre Adresse hat sich geändert? Alle Leistungen rund um Ihren Umzug finden Sie hier.
Aktuell können wir nicht sicherstellen, dass jedem Bürger innerhalb von 14 Tagen ein Termin vermittelt wird. Bei Anliegen mit einer gesetzlichen Fristsetzung (z.B. bei An-/Ummeldung eines Wohnsitzes) gilt bereits die Bestätigung des gebuchten Termins als Nachweis für die Fristeinhaltung.
An- und Ummeldung in der Stadt Gera
Wenn Sie nach Gera oder innerhalb der Stadt Gera umgezogen sind, müssen Sie sich und alle weiteren Personen, die in Ihrem Haushalt leben, hier an- bzw. ummelden. Die An- bzw. Ummeldung muss nach dem Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug im StadtService H35 erfolgt sein.
Mit Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes am 1. November 2015, ist die Mitwirkung der Wohnungsgeber*innen bei einer An-, Ab- oder Ummeldung eingeführt worden. Das bedeutet, dass bei jeder Ummeldung eine Bestätigung der Wohnungsgeber*innen vorgelegt werden muss. Die Vorlage eines Mietvertrages ist nicht ausreichend. Wohnungsgebende sind verpflichtet, eine solche Bestätigung innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug auszustellen.
An-, Ab- oder Ummeldungen durch Personen mit Vollmacht sind grundsätzlich nicht möglich. Ausnahme: Familienangehörige, im Haushalt lebende Personen sowie Betreuer und Vorsorgebevollmächtigte, soweit ihr Aufgabenbereich jeweils melderechtliche Angelegenheiten oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfasst.
Bei minderjährigen Kindern bis zum 16. Lebensjahr ist die Einverständniserklärung beider Eltern erforderlich, wenn beide sorgeberechtigt sind. Einen entsprechenden Vordruck finden Sie unter Downloads. Ansonsten kann die Ummeldung durch den sorgeberechtigten Elternteil erfolgen, wenn das Sorgerecht anhand eines Sorgerechtbeschlusses bzw. einer Negativbescheinigung (nicht älter als 4 Wochen) nachgewiesen wird.
Bringen Sie bitte die Personenstandsurkunden (zum Beispiel Geburtsurkunde und/oder Heiratsurkunde / Sorgerechtsbeschluss / Negativbescheinigung) zum Termin mit.
Bitte denken Sie daran, Ihre Fahrzeugpapiere, falls Sie ein Fahrzeug haben, nach einem Umzug entsprechend ändern zu lassen. Dies können Sie bei einem Umzug innerhalb Geras gleich miterledigen. Bitte beachten Sie, dass Sie alle zu erledigenden Angelegenheiten bei der Buchung Ihres Termins angeben müssen.
Abmeldung
Wenn Sie von Gera in eine andere Gemeinde innerhalb des Bundesgebietes mit Hauptwohnsitz umziehen, entfällt die Verpflichtung zur Abmeldung. Die Anmeldung an dem neuen Wohnort kann ohne Vorlage einer Abmeldebestätigung erfolgen.
Wenn Sie von Gera ins Ausland umziehen, müssen Sie sich und gegebenenfalls alle weiteren Personen, die in Ihrem Haushalt leben, hier abmelden. Dies ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich. Das persönliche Erscheinen ist dazu ebenso notwendig, wie die Vorlage aller Ausweisdokumente (Personalausweis oder Reisepass).
StadtService H35
Anschrift | Heinrichstraße 35
07545 Gera Wir bitten um Beachtung, dass die telefonische Erreichbarkeit im Publikumsverkehr eingeschränkt sein kann. Gerne können Sie uns auch eine Mail an stadtservice@gera.de mit Ihrem Anliegen und Ihren telefonischen Kontaktdaten senden, wir rufen Sie zurück. Wir bitten um Verständnis! |
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Postanschrift | Kornmarkt 12
07545 Gera |
Leitung | Herr Blankenburg |
Schließtage | 04.10.2024, 23.12.2024 |
Verkehrsmittel | Linie 1, Zentrale Umsteigestelle Heinrichstraße Linie 3, Zentrale Umsteigestelle Heinrichstraße oder mit dem Bus Zentrale Umsteigestelle Heinrichstraße |
Barrierefreier Zugang | Ja |
stadtservice@gera.de | |
Tel. | 0365 838 - 1900 |
Fax | 0365 838 - 1901 |
Servicezeiten | Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich eine Terminvereinbarung notwendig ist. Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 13:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr Samstag 09:00 - 13:00 Uhr |