Staatsangehörigkeitsbehörde
Die Staatsangehörigkeitsbehörde der Stadt Gera ist für die Bearbeitung und die Entscheidung von Einbürgerungsanträgen, die Beratung in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten, sowie die Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen zuständig.
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Wenn Sie seit mindestens acht Jahren in Deutschland leben, können Sie einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Ehegatten und Kinder können mit eingebürgert werden.
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Mit einem Staatsangehörigkeitsausweis oder einer Negativbescheinigung können Sie den Besitz oder den Nichtbesitz der deutschen Staatsangehörigkeit verbindlich nachweisen.
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Sie haben die deutsche Staatsbürgerschaft und möchten auch eine ausländische Staatsangehörigkeit annehmen?
Staatsangehörigkeitsbehörde
Anschrift | Heinrichstraße 35
07545 Gera | ||
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Postanschrift | Kornmarkt 12
07545 Gera | ||
Schließtage | 10.05.2024, 04.10.2024, 23.12.2024 | ||
Verkehrsmittel | Linie 1, Zentrale Umsteigestelle Heinrichstraße; Linie 3, Zentrale Umsteigestelle Heinrichstraße oder mit dem Bus Zentrale Umsteigestelle Heinrichstraße | ||
Barrierefreier Zugang | Ja | ||
staatsangehoerigkeit@gera.de | |||
Fax | 0365 838 - 1901 | ||
Servicezeiten | nach Vereinbarung | ||
Ansprechpartner/innen | |||
Frau Golde Teamleiterin Staatsangehörigkeitsrecht | Heinrichstraße 35
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