Beibehaltungsgenehmigung der deutschen Staatsangehörigkeit beantragen
Sie haben die deutsche Staatsbürgerschaft und möchten auch eine ausländische Staatsangehörigkeit annehmen?
Die deutsche Staatsangehörigkeit geht bei Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit nur dann nicht verloren, wenn eine deutsche Staatsangehörigkeitsbehörde vor Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit die Genehmigung erteilt, die deutsche Staatsangehörigkeit behalten zu dürfen (Beibehaltungsgenehmigung).
Sollten Sie den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit beabsichtigen, ist Ihnen daher zu empfehlen, sich rechtzeitig vorher mit der für Ihren Wohnsitz zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde in Verbindung zu setzen.
Notwendige Unterlagen:
Informationen sowie Antragsformulare erhalten Sie telefonisch unter 0365/838-1910 oder 1913, bzw. nach Terminvereinbarung auch persönlich von der Staatsangehörigkeitsbehörde im STADTSERVICE H35.
Gebühren:
255,00 Euro
Staatsangehörigkeitsbehörde
Anschrift | Heinrichstraße 35
07545 Gera | ||
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Postanschrift | Kornmarkt 12
07545 Gera | ||
Schließtage | 10.05.2024, 04.10.2024, 23.12.2024 | ||
Verkehrsmittel | Linie 1, Zentrale Umsteigestelle Heinrichstraße; Linie 3, Zentrale Umsteigestelle Heinrichstraße oder mit dem Bus Zentrale Umsteigestelle Heinrichstraße | ||
Barrierefreier Zugang | Ja | ||
Staatsangehörigkeitsbehörde | |||
staatsangehoerigkeit@gera.de | |||
Fax | 0365 838 - 1901 | ||
Servicezeiten | nach Vereinbarung | ||
Ansprechpartner/innen | |||
Frau Golde Teamleiterin Staatsangehörigkeitsrecht | Heinrichstraße 35
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