Personalausweis und Reisepass
Alle Bürger*innen müssen einen Identitätsnachweis besitzen.
Durch Produktions- und Lieferschwierigkeiten der Bundesdruckerei verzögert sich die Auslieferung von Reisepässen aktuell um einige Wochen!
Die derzeitige Wartezeit für Reisepässe liegt bei 8+x Wochen.
Bitte beachten Sie dies bei Ihren Urlaubsplanungen und prüfen frühzeitig die Gültigkeit Ihres Reisedokumentes!
Jeder Deutsche, der mindestens 16 Jahre alt ist und der Meldepflicht unterliegt oder sich überwiegend in Deutschland aufhält, ist verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen (Ausweispflicht).
Wer einen gültigen Reisepass besitzt, kommt der Ausweispflicht ebenso nach.
Beachten Sie, dass Ausweise und Pässe nicht verlängert werden können und Sie rechtzeitig vor dem Ablauf des Gültigkeitsdatums ein neues Dokument beantragen.
Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) können eine eID-Karte beantragen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind.
Mit dieser neuen Chipkarte können sie sich sicher, einfach und auf hohem Vertrauensniveau online ausweisen. Dazu wird die Online-Ausweisfunktion der eID-Karte verwendet.
Es wird empfohlen, zur Beantragung von Personaldokumenten die Geburts- oder Eheurkunden im Original vorzulegen. So können möglicherweise auftretende Probleme bezüglich der Reihenfolge und Schreibweise von Vor- und Familienname vor der Eintragung im Dokument sofort geklärt werden.
Für die Erstbeantragung eines Dokumentes bzw. wenn Sie über kein Pass- bzw. Ausweisdokument verfügen, ist die Vorlage Ihrer aktuellen Personenstandsurkunde (im Original!), je nach Familienstand Abstammungs-/Geburts- oder Eheurkunde, und ggf. Nachweise zur Namensänderung zwingend erforderlich. Ebenso kann die Vorlage einer Personenstandsurkunde erforderlich sein, wenn zu den personenbezogenen Daten Abweichungen zwischen dem Melderegister, dem Personalausweis-/Passregister und dem vorgelegten Ausweisdokument vorliegen.
Darüber hinaus weisen wir daraufhin, dass zur Beantragung eines Dokumentes ein aktuelles biometrisches Passfoto vorzulegen ist. Gerne können Sie auch unsere Speed-Capture Station benutzen und ein digitales Foto für 6,00 € vor Ort erstellen. Dieses kann nur für die Ausweisbeantragung genutzt werden und wird während der Antragstellung vom jeweiligen Sachbearbeiter abgerufen. Bitte erfassen Sie Ihre Daten vor der Beantragung des gewünschten Dokuments. Weiterführende Informationen finden Sie hier.
Hinweis zur Beantragung von Ausweisdokumenten für Minderjährige:
Die Beantragung von Ausweispapieren (Personalausweis, Reisepass) für unter 16-Jährige (Personalausweis) und unter 18-Jährige (Reisepass) bedarf der Antragsstellung beider Elternteile, wenn ihnen die elterliche Sorge und das Aufenthaltsbestimmungsrecht gemeinsam zusteht. Die persönliche Vorsprache eines Elternteils allein ist ausreichend, wenn die schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils vorliegt. Einen entsprechenden Vordruck finden Sie unter Downloads. Ansonsten kann die Beantragung von Ausweisdokumenten durch den sorgeberechtigten Elternteil erfolgen, wenn das Sorgerecht anhand eines Sorgerechtbeschlusses bzw. einer Negativbescheinigung (nicht älter als 4 Wochen) nachgewiesen wird.
Bringen Sie bitte die Personenstandsurkunden (zum Beispiel Geburtsurkunde und/oder Heiratsurkunde / Sorgerechtsbeschluss / Negativbescheinigung) zum Termin mit.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 1. Januar 2024 keine Kinderreisepässse mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.
Für anstehende Auslandsreisen können seit dem 01.01.2024 nur noch folgende Dokumente für Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit ausgestellt werden:
Reisepass: Der Pass ist uneingeschränkt weltweit nutzbar. In der Regel dauert die Herstellung ca. 4- 6 Wochen, in der Haupreisezeit über die Sommermonate bis zu 10 Wochen. Alternativ kann der Reisepass (gegen Aufpreis) im Expressverfahren innerhalb von 5 Werktagen hergestellt werden. In begründeten Einzelfällen kommt auch die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses - bei entsprechender Anerkennung im Reisezielland - in Betracht, der in der Regel sofort vor Ort ausgestellt werden kann.
Personalausweis: Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. im Schengen-Raum genügt ein Personalausweis, dessen Herstellung ca. 4 Wochen dauert. Achtung: In Großbritannien ist (seit dem 01.10.2021) wieder ein Reisepass für einreisende Deutsche erforderlich. Vorläufige Personalausweise, die nur 3 Monate gültig sind, kommen ggf. – bei Anerkennung im Reisezielland – ebenfalls in Betracht und können sofort ausgestellt werden.
Über aktuelle Einreisebestimmungen für das jeweilige Reiseland können Sie sich auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes informieren.
Abholung bereits beantragter Ausweisdokumente:
Die Abholung der Dokumente erfolgt bei Dokumentenbeantragung ab 29.10.2024 grundsätzlich über die Dokumentenausgabebox (Sparkasse Gera Greiz, Hauptgeschäftsstelle in der Schloßstraße 11, SB-Bereich - täglich von 5-22 Uhr ohne Termin )
Wir informieren Sie bei Beantragung über die Möglichkeit der Nutzung sowie die Handhabung.
Die Kommunikation erfolgt über Ihr Mobiltelefon. Nachdem Sie bei der Beantragung Ihre Handynummer angegeben haben, erhalten Sie eine SMS mit einem Code, sobald das Dokument in der Dokumentenausgabebox zur Abholung bereitliegt. Nach dieser SMS haben Sie 10 Tage Zeit, das Dokument täglich zwischen 5 Uhr und 22 Uhr abzuholen. Bereits im Vorfeld wird geklärt, ob das Altdokument dem Automaten zugeführt und somit mitgebracht werden muss. Weiterführende Informationen erhalten Sie hier.
Sollte die Nutzung der Box nicht möglich oder gewünscht sein, besteht weiterhin die Möglichkeit die beantragten Dokumente während der regulären Öffnungszeiten im StadtService H35 abzuholen.
Downloads
- Merkblatt für Eltern über die Ausstellung von Dokumenten
- Vollmacht zur Dokumentenbeantragung für Kinder
- Merkblatt Negativbescheinigung
- Antrag auf Ausstellung einer Negativbescheinigung
- Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht
- Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises
- Vollmacht zur Abholung eines Reisepasses
StadtService H35
Anschrift | Heinrichstraße 35
07545 Gera Wir bitten um Beachtung, dass die telefonische Erreichbarkeit im Publikumsverkehr eingeschränkt sein kann. Gerne können Sie uns auch eine Mail an stadtservice@gera.de mit Ihrem Anliegen und Ihren telefonischen Kontaktdaten senden, wir rufen Sie zurück. Wir bitten um Verständnis! |
---|---|
Postanschrift | Kornmarkt 12
07545 Gera |
Leitung | Herr Blankenburg |
Schließtage | 04.10.2024, 23.12.2024 |
Verkehrsmittel | Linie 1, Zentrale Umsteigestelle Heinrichstraße Linie 3, Zentrale Umsteigestelle Heinrichstraße oder mit dem Bus Zentrale Umsteigestelle Heinrichstraße |
Barrierefreier Zugang | Ja |
stadtservice@gera.de | |
Tel. | 0365 838 - 1900 |
Fax | 0365 838 - 1901 |
Servicezeiten | Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich eine Terminvereinbarung notwendig ist. Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 13:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr Samstag 09:00 - 13:00 Uhr |