Zum Inhalt springen
StadtService H35

Personalausweis und Reisepass

Alle Bürger*innen müssen einen Identitätsnachweis besitzen.

.

Jeder Deutsche, der mindestens 16 Jahre alt ist und der Meldepflicht unterliegt oder sich überwiegend in Deutschland aufhält, ist verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen (Ausweispflicht).
Wer einen gültigen Reisepass besitzt, kommt der Ausweispflicht ebenso nach.

Beachten Sie, dass Ausweise und Pässe nicht verlängert werden können und Sie rechtzeitig vor dem Ablauf des Gültigkeitsdatums ein neues Dokument beantragen. 

Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) können eine eID-Karte beantragen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind.
Mit dieser neuen Chipkarte können sie sich sicher, einfach und auf hohem Vertrauensniveau online ausweisen. Dazu wird die Online-Ausweisfunktion der eID-Karte verwendet.


Hinweis zur Beantragung von Ausweisdokumenten für  Minderjährige:

Die Beantragung von Ausweispapieren (Personalausweis, Reisepass) für unter 16-Jährige (Personalausweis) und unter 18-Jährige (Reisepass) bedarf der Antragsstellung beider Elternteile, wenn ihnen die elterliche Sorge und das Aufenthaltsbestimmungsrecht gemeinsam zusteht. Die persönliche Vorsprache eines Elternteils allein ist ausreichend, wenn die schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils vorliegt. Einen entsprechenden Vordruck finden Sie unter Downloads. Ansonsten kann die Beantragung von Ausweisdokumenten durch den sorgeberechtigten Elternteil erfolgen, wenn das Sorgerecht anhand eines Sorgerechtbeschlusses bzw. einer Negativbescheinigung (nicht älter als 4 Wochen) nachgewiesen wird.  

Bringen Sie bitte die Personenstandsurkunden (zum Beispiel Geburtsurkunde und/oder Heiratsurkunde / Sorgerechtsbeschluss / Negativbescheinigung) zum Termin mit.


Abholung bereits beantragter Ausweisdokumente:

Die Abholung der Dokumente erfolgt bei Dokumentenbeantragung ab 29.10.2024 grundsätzlich über die Dokumentenausgabebox (Sparkasse Gera Greiz, Hauptgeschäftsstelle in der Schloßstraße 11, SB-Bereich - täglich von 5-22 Uhr ohne Termin )

Wir informieren Sie bei Beantragung über die Möglichkeit der Nutzung sowie die Handhabung.

Die Kommunikation erfolgt über Ihr Mobiltelefon. Nachdem Sie bei der Beantragung Ihre Handynummer angegeben haben, erhalten Sie eine SMS mit einem Code, sobald das Dokument in der Dokumentenausgabebox zur Abholung bereitliegt. Nach dieser SMS haben Sie 10 Tage Zeit, das Dokument täglich zwischen 5 Uhr und 22 Uhr abzuholen. Bereits im Vorfeld wird geklärt, ob das Altdokument dem Automaten zugeführt und somit mitgebracht werden muss. Weiterführende Informationen erhalten Sie hier

Sollte die Nutzung der Box nicht möglich oder gewünscht sein, besteht weiterhin die Möglichkeit die beantragten Dokumente während der regulären Öffnungszeiten im StadtService H35 abzuholen.

StadtService H35

AnschriftHeinrichstraße 35
07545 Gera
PostanschriftKornmarkt 12
07545 Gera
LeitungHerr Blankenburg
Schließtage04.10.2024, 23.12.2024
VerkehrsmittelLinie 1, Zentrale Umsteigestelle Heinrichstraße Linie 3, Zentrale Umsteigestelle Heinrichstraße oder mit dem Bus Zentrale Umsteigestelle Heinrichstraße
Barrierefreier ZugangJa
E-Mailstadtservice@gera.de
Tel.0365 838 - 1900
Fax0365 838 - 1901
ServicezeitenMontag 09:00 - 15:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 15:00 Uhr
Samstag 09:00 - 13:00 Uhr

Zugehörige Leistungen