Beglaubigungen und Bescheinigungen
Sie brauchen eine Meldebescheinigung, einen Untersuchungsberechtigungsschein, eine Beglaubigung Ihrer Unterlagen oder haben Ihre SteuerID verlegt? Alle Informationen erhalten Sie hier auf einen Blick.
Meldebescheinigungen
Sie können eine Bescheinigung über Ihre im Melderegister eingetragenen Daten beantragen. Gemäß § 18 BMG enthält eine einfache Meldebescheinigung grundsätzlich Daten zu bzw. zum:
- Familiennamen,
- früheren Namen,
- Vornamen (unter Kennzeichnung des Rufnamens),
- Doktorgraden,
- Ordens- und Künstlernamen,
- Geburtstag,
- Geburtsort,
- Geburtsstaat (nur bei Geburt im Ausland),
- derzeitigen Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.
Auf Antrag können weitere im Melderegister gespeicherte Daten (z. B. Familienstand, Staatsangehörigkeit oder ehemalige Anschriften) in die Bescheinigung aufgenommen werden, es handelt sich dann um eine erweiterte Meldebescheinigung. Die zusätzlich aufzuführenden Daten müssen von der antragstellenden Person benannt werden. Ebenfalls auf Antrag kann der oben genannte Datenumfang unterschritten werden. Falls der Antrag keine Angaben zum Datenumfang enthält, wird eine einfache Meldebescheinigung ausgestellt.
Falls Sie eine Meldebescheinigung benötigen, nutzen Sie bitte die Möglichkeit der online-Beantragung über unsere ThAVEL-Onlinedienste.
Gern können Sie uns auch eine Anfrage an stadtservice@gera.de oder an Stadt Gera, Stadtservice H35, Kornmarkt 12, 07545 Gera unter Beilegung der nachfolgend benannten Unterlagen senden:
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Kopien Ihres Ausweisdokumentes (beidseitig!)
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Angabe dazu, welche Daten die Bescheinigung enthalten muss
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Angabe, wo die Bescheinigung vorzulegen ist
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Nachweis über die Gebührenzahlung in Höhe von 8 Euro pro Meldebescheinigung (Sparkasse Gera-Greiz, IBAN DE90 8305 0000 0000 0000 19, BIC HELADEF1GER mit dem Verwendungszweck 11.00001.5)
Wir weisen darauf hin, dass beim Versand von E-Mails die Datenübertragung über das Internet ungesichert erfolgt und die Daten somit theoretisch von Unbefugten zur Kenntnis genommen oder auch verfälscht werden könnten.
Untersuchungsberechtigungsschein
Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis (zum Beispiel eine Ausbildung) beginnen und bei denen der künftige Arbeitgeber eine ärztliche Untersuchung fordert, erhalten im StadtService H35 einen Untersuchungsberechtigungsschein (UB-Schein). Dies regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).
Falls Sie einen Untersuchungsberechtigungsschein benötigen, nutzen Sie bitte die Möglichkeit der online-Beantragung über unsere ThAVEL-Onlinedienste (siehe Online-Services).
Gern können Sie uns auch eine Anfrage an stadtservice@gera.de oder an Stadt Gera, Stadtservice H35, Kornmarkt 12, 07545 Gera unter Beilegung der nachfolgend benannten Unterlagen senden:
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Kopien Ihres Ausweisdokumentes (beidseitig!)
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Sollte eine Nachuntersuchung erforderlich sein, benötigen wir außerdem den bestehenden Ausbildungs- oder Praktikumsvertrag.
Wir weisen darauf hin, dass beim Versand von E-Mails die Datenübertragung über das Internet ungesichert erfolgt und die Daten somit theoretisch von Unbefugten zur Kenntnis genommen oder auch verfälscht werden könnten.
Beglaubigungen
Mit einer Beglaubigung wird die Übereinstimmung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen, Ausdrucken elektronischer Dokumente oder elektronischen Dokumenten mit dem Original bestätigt.
Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken werden von Behörden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.
Wird eine Beglaubigung zur Verwendung im Ausland benötigt, reicht eine einfache Beglaubigung nicht aus. Siehe hierzu: Beglaubigung deutscher Urkunden für die Verwendung im Ausland.
SteuerID
Sollten Sie Ihre SteuerID nicht erhalten haben bzw. nicht finden, können Sie diese über das Eingabeformular des Bundeszentralamtes für Steuern erneut kostenfrei anfordern.
Eine schriftliche Bestätigung über die im Melderegister geführte Steuer-ID kann bei persönlicher Vorsprache und unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes auch im StadtService H35 gegen eine Gebühr von 5,00 Euro direkt ausgestellt werden. Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.
StadtService H35
Anschrift | Heinrichstraße 35
07545 Gera Wir bitten um Beachtung, dass die telefonische Erreichbarkeit im Publikumsverkehr eingeschränkt sein kann. Gerne können Sie uns auch eine Mail an stadtservice@gera.de mit Ihrem Anliegen und Ihren telefonischen Kontaktdaten senden, wir rufen Sie zurück. Wir bitten um Verständnis! |
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Postanschrift | Kornmarkt 12
07545 Gera |
Leitung | Herr Blankenburg |
Schließtage | 04.10.2024, 23.12.2024 |
Verkehrsmittel | Linie 1, Zentrale Umsteigestelle Heinrichstraße Linie 3, Zentrale Umsteigestelle Heinrichstraße oder mit dem Bus Zentrale Umsteigestelle Heinrichstraße |
Barrierefreier Zugang | Ja |
StadtService H35 | |
stadtservice@gera.de | |
Tel. | 0365 838 - 1900 |
Fax | 0365 838 - 1901 |
Servicezeiten | Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich eine Terminvereinbarung notwendig ist. Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 13:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr Samstag 09:00 - 13:00 Uhr |