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StadtService H35

Beglaubigungen und Bescheinigungen

Sie brauchen eine Meldebescheinigung, einen Untersuchungsberechtigungsschein, eine Beglaubigung Ihrer Unterlagen oder haben Ihre SteuerID verlegt? Alle Informationen erhalten Sie hier auf einen Blick.

Meldebescheinigungen

Sie können eine Bescheinigung über Ihre im Melderegister eingetragenen Daten beantragen. Gemäß § 18 BMG enthält eine einfache Meldebescheinigung grundsätzlich Daten zu bzw. zum:

  • Familiennamen,
  • früheren Namen,
  • Vornamen (unter Kennzeichnung des Rufnamens),
  • Doktorgraden,
  • Ordens- und Künstlernamen,
  • Geburtstag,
  • Geburtsort,
  • Geburtsstaat (nur bei Geburt im Ausland),
  • derzeitigen Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.

Auf Antrag können weitere im Melderegister gespeicherte Daten (z. B. Familienstand, Staatsangehörigkeit oder ehemalige Anschriften) in die Bescheinigung aufgenommen werden, es handelt sich dann um eine erweiterte Meldebescheinigung. Die zusätzlich aufzuführenden Daten müssen von der antragstellenden Person benannt werden. Ebenfalls auf Antrag kann der oben genannte Datenumfang unterschritten werden. Falls der Antrag keine Angaben zum Datenumfang enthält, wird eine einfache Meldebescheinigung ausgestellt.


Untersuchungsberechtigungsschein

Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis (zum Beispiel eine Ausbildung) beginnen und bei denen der künftige Arbeitgeber eine ärztliche Untersuchung fordert, erhalten im StadtService H35 einen Untersuchungsberechtigungsschein (UB-Schein). Dies regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).


Beglaubigungen

Mit einer Beglaubigung wird die Übereinstimmung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen, Ausdrucken elektronischer Dokumente oder elektronischen Dokumenten mit dem Original bestätigt.

Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken werden von Behörden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.

Wird eine Beglaubigung zur Verwendung im Ausland benötigt, reicht eine einfache Beglaubigung nicht aus. Siehe hierzu: Beglaubigung deutscher Urkunden für die Verwendung im Ausland.


SteuerID

Sollten Sie Ihre SteuerID nicht erhalten haben bzw. nicht finden, können Sie diese über das Eingabeformular des Bundeszentralamtes für Steuern erneut kostenfrei anfordern.
 

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AnschriftHeinrichstraße 35
07545 Gera
PostanschriftKornmarkt 12
07545 Gera
LeitungHerr Blankenburg
Schließtage04.10.2024, 23.12.2024
VerkehrsmittelLinie 1, Zentrale Umsteigestelle Heinrichstraße Linie 3, Zentrale Umsteigestelle Heinrichstraße oder mit dem Bus Zentrale Umsteigestelle Heinrichstraße
Barrierefreier ZugangJa

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E-Mailstadtservice@gera.de
Tel.0365 838 - 1900
Fax0365 838 - 1901
ServicezeitenMontag 09:00 - 15:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr
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