Einbürgerungsfeier
Zu einer Einbürgerungsfeier werden alle Geraerinnen und Geraer eingeladen, die eingebürgert werden und an der Feier teilnehmen möchten.
Es ist ein Anliegen der Stadt Gera mit eingebürgerten Personen ins Gespräch zu kommen und mit Ihnen die deutsche Staatsangehörigkeit zu feiern, denn mit der deutschen Staatsangehörigkeit kann man gleichberechtigt am politischen und gesellschaftlichen Leben teilhaben. Man kann wählen und gewählt werden. Wer sich einbürgern lassen möchte, muss eine Vielzahl von Voraussetzungen erfüllen, um die erfolgreiche Integration zu belegen. In der Regel müssen die Eingewanderten mindestens sechs Jahre in Deutschland leben, ausreichende Deutschkenntnisse vorweisen, gesellschaftlich fest im Arbeits- oder Schulsystem integriert sein, sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen sowie frei von verurteilten Straftaten sein, um die Voraussetzungen für den Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft zu erfüllen. Viele der eingebürgerten Geraerinnen und Geraer engagierten sich schon vor Erhalt dieser ehrenamtlich für soziale Projekte in Gera, beispielsweise über die städtische Migrations- und Integrationsbeauftragte.
Am 2. September 2022 wurde die erste Einbürgerungsfeier in der Stadt Gera geplant und durchgeführt. Bürgerinnen und Bürger, die im Jahr 2021 und bis zum Juni 2022 eingebürgert wurden, waren herzlich zur Veranstaltung eingeladen. Etwa 20 Bürgerinnen und Bürger folgten der Einladung. Gebürtig kamen sie unter anderem aus Syrien, Rumänien, Afghanistan, Frankreich, Aserbaidschan, Brasilien, der Türkei, Polen und den Kapverdischen Inseln.
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