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Standesamt

Urkundenservice

Anforderung von Personenstandsurkunden

Personenstandsurkunden beim Standesamt Gera anfordern

Im Standesamt Gera können Sie folgende Urkunden erhalten:

  • Geburtsurkunden der letzten 110 Jahre
  • Eheurkunden der letzten 80 Jahre
  • Sterbeurkunden der letzten 30 Jahre

Für die Anforderung älterer Urkunden wenden Sie sich bitte an das Stadtarchiv Gera. (Link zur Website des Stadtarchives)


Anforderung von Personenstandsurkunden

Personenstandsurkunden wie Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden können auf verschiedenen Wegen bei uns beantragt werden:

Online-Antrag
Personenstandsurkunden können bequem über das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL) online beantragt werden. Für die Antragstellung benötigen Sie einen elektronischen Personalausweis (eID) mit entsprechender PIN. Nach erfolgreicher Beantragung werden Sie zur Bezahlung per Lastschrift weitergeleitet.

  • Urkunde aus dem Geburtsregister beantragen
  • Urkunde aus dem Eheregister beantragen
  • Urkunde aus dem Sterberegister beantragen

Weitere Möglichkeiten der Beantragung

Alternativ können Sie die Urkunden auch per E-Mail, Fax oder Post anfordern:

  • E-Mail: senden Sie Ihre Anfrage an standesamt@gera.de
  • Fax: 0365 8382545
  • Post: Standesamt Gera, Kornmarkt 12, 07545 Gera

Die entsprechenden Formulare finden Sie unter Downloads auf dieser Website.

Zahlung der Gebühren

  • Bei Abholung: Sie können die Gebühren bei der Abholung der Urkunde bar oder per EC-Karte bezahlen.
  • Bei Postversand Wünschen Sie den Versand der Urkunden per Post, ist die Gebühr vorab per Vorkasse zu zahlen.

Abholung der Urkunden

Die Abholung von Urkunden ist nur nach Terminvereinbarung möglich.

Nutzen Sie bitte die oben beschriebenen Wege für die Beantragung Ihrer Urkunden, wir melden uns bei Ihnen.


Wer kann Personenstandsurkunden anfordern?

Personenstandsurkunden können auf Antrag den folgenden Personen erteilt werden:

  • Der betroffenen Person, auf die sich der Registereintrag bezieht
  • Den Ehegatten oder Lebenspartnern der betroffenen Person
  • Den Vorfahren und Abkömmlingen (z. B. Eltern, Kinder, Enkel) der betroffenen Person

Erteilung an andere Personen

Andere Personen können ebenfalls eine Personenstandsurkunde erhalten, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen können. Dies gilt insbesondere für Urkunden aus dem Geburtenregister oder Sterberegister, wenn der Antrag von einem Geschwisterkind der betroffenen Person gestellt wird.

Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind Personen, die mindestens 16 Jahre alt sind (gemäß § 62 Abs. 1 PStG).

Häufig gestellte Fragen und Antworten

Was ist eine Personenstandsurkunde?

Eine Personenstandsurkunde ist der Sammelbegriff für verschiedene Urkunden wie Geburtsurkunden, Eheurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden sowie Sterbeurkunden. Auch beglaubigte Registerausdrucke oder Ablichtungen aus den Personenstandsregistern fallen unter diesen Begriff.

Für was benötige ich Geburts-, Heirats- und Lebenspartnerschafts-, Sterbeurkunden?

Urkunden werden benötigt, um den Personenstand einer Person innerhalb der Rechtsordnung festzulegen, einschließlich der Feststellung des Namens. Sie dienen als verbindlicher Nachweis mit Beweiskraft.

Wo kann ich Geburts-, Heirats- / Lebenspartnerschafts-, Sterbeurkunden bestellen? Kann man Urkunden vom Standesamt online bestellen?

Personenstandsurkunden können online über das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL) beantragt und bezahlt werden. Alternativ können Sie Urkunden auch per E-Mail an standesamt@gera.de, per FAX an 0365 8382545 oder per Brief an Standesamt Gera, Kornmarkt 12, 07545 Gera anfordern.

Wie kann ich im Fall der elektronischen oder schriftlichen Bestellung einer Geburts-, Heirats- / Lebenspartnerschafts-, Sterbeurkunde die Gebühr begleichen?

  • Online-Beantragung: Nach erfolgreicher Antragstellung werden Sie zur Online-Zahlung per Lastschrift weitergeleitet.
  • Vorkasse: Wenn Sie per Vorkasse zahlen möchten, senden Sie uns bitte mit Ihrem Antrag einen Nachweis über die Überweisung der Gebühr sowie eine Kopie Ihres Personalausweises.
    Bankverbindung für Vorkasse:
    • IBAN: DE90 8305 0000 0000 0000 19
    • BIC: HELADEF1GER
    • Verwendungszweck: PK 08.00000.2

Die Gebühr pro Urkunde beträgt 10 Euro.

Wie kann ich die Gebühr bei Abholung begleichen?

Bei Abholung der Urkunde können Sie die Gebühr bar oder mit EC-Karte bezahlen.

Ich benötige eine Apostille. Kann ich hier Apostillen bestellen? Wo erhalte ich eine Apostille für meine in Gera ausgestellte Urkunde?

Apostillen sind beim Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar zu bestellen. Die Adresse lautet:

Standesamt Gera

AnschriftMarkt 6
07545 Gera
PostanschriftKornmark 12
07545 Gera
LeitungFrau Marschall
Schließtage10.05.2024, 04.10.2024, 23.12.2024
Barrierefreier ZugangJa

Standesamt

E-Mailstandesamt@gera.de
Tel.0365 838 - 2590
Fax0365 838 - 2545
ServicezeitenMontag geschlossen
Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 13:30 Uhr
Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr
Freitag 09:00 - 13:30 Uhr

Ansprechpartner/innen

Frau Marschall

Abteilungsleiterin Standesamt

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