Informationen zum Selbstbestimmungsgesetz (SBGG)
Alle notwendigen Informationen bezüglich der Änderung Ihres Geschlechtseintrages und Ihres Vornamens finden Sie auf dieser Seite.
Das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften (Selbstbestimmungsgesetz – SBGG) tritt am 01. November 2024 in Kraft. Künftig kann nach § 2 SBGG jede Person, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister abweicht, gegenüber dem Standesamt erklären, dass die Angabe zu ihrem Geschlecht in einem deutschen Personenstandseintrag geändert werden soll, indem sie durch eine andere der in § 22 Absatz 3 des Personenstandsgesetzes vorgesehenen Angaben (männlich, weiblich, divers) ersetzt oder gestrichen wird.
Die Änderung des Geschlechts und der Vornamen erfolgt in zwei Stufen:
Stufe 1
Zunächst muss die geplante Änderung des Geschlechts und der Vornamen mindestens drei Monate vor der eigentlichen Erklärung beim Standesamt nach § 4 SBGG angemeldet werden. Die Anmeldung ist seit 1. August 2024 auf schriftlichem Wege möglich. Die Schriftform erfordert zwingend die eigenhändige Unterschrift. Eine Anmeldung per Telefon oder Fax ist somit nicht möglich.
Bitte nutzen Sie für die Anmeldung das unter Downloads bereitgestellte Formular und schicken dieses per Post an die Stadtverwaltung Gera, Standesamt, Kornmarkt 12, 07545 Gera bzw. werfen es in den Briefkasten des Standesamtes, Markt 6, 07545 Gera ein. Dem Formuar ist eine Kopie Ihres Personalausweises bzw. Ihres Reisepasses beizufügen.
Stufe 2
Nach Ablauf von drei Monaten kann dann die eigentliche Erklärung nach § 2 SBGG gegenüber dem Standesamt abgegeben werden. Die Erklärung nach § 2 SBGG muss öffentlich beurkundet werden. Dafür ist zwingend die persönliche Vorsprache beim Standesamt erforderlich. Frühestens 1 Monat vor Ablauf der 3-Monatsfrist kann ein Termin zur Abgabe der Erklärung unter standesamt@gera.de vereinbart werden.
Die Gebühr für die Anmeldung beträgt 20 €, die finale Erklärung mit Einsicht in das elektronische Melderegister 26 €, die geänderte Geburtsurkunde kostet 10 €.
Standesamt Gera
Anschrift | Markt 6
07545 Gera Wir bitten um Beachtung, dass die telefonische Erreichbarkeit während der Servicezeiten eingeschränkt sein kann. Wir befinden uns dann im Kundengespräch. Gerne können Sie uns auch eine Mail an standesamt@gera.de mit Ihrem Anliegen und Ihren telefonischen Kontaktdaten senden, wir melden uns bei Ihnen. Wir bitten um Verständnis! |
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Postanschrift | Kornmark 12
07545 Gera |
Leitung | Frau Marschall |
Schließtage | 10.05.2024, 04.10.2024, 23.12.2024 |
Barrierefreier Zugang | Ja |
Standesamt | |
standesamt@gera.de | |
Tel. | 0365 838 - 2590 |
Fax | 0365 838 - 2545 |
Servicezeiten | Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich eine Terminvereinbarung notwendig ist. Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 13:30 Uhr Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 13:30 Uhr |