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Gleichstellungsbeauftragte

Mein Körper gehört mir

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Mein Körper gehört mir

Problem: Jede dritte Frau erlebt sexualisierte Gewalt. Entweder in ihrer Beziehung, aber auch außerhalb davon in der Gesellschaft. Das fängt bei der Sprache an, geht über Grabschen bis zur Vergewaltigung. Frauen bestimmen selbst, mit wem und wie sie eine körperliche Beziehung haben wollen. Seit Juli 2016 gilt im Sexualstrafrecht „NEIN heißt NEIN“. Seit 1997 ist Vergewaltigung in der Ehe strafbar. Auch eine Bevormundung über Verhütung und Kinderwunsch verstößt gegen die Rechte der sexuellen Selbstbestimmung der Frau. Diskriminierung wegen des Geschlechtes ist verboten.

Rat: Keine Frau muss erdulden, dass andere über ihren Körper und ihre Sexualität bestimmen – nicht der Partner, die Familie, Freunde, Kollegen oder zufällige Bekannte. NEIN heißt NEIN. Flirten oder eine sexy Aufmachung gibt niemandem das Recht, grenzüberschreitend zu sein. Hole dir Rat bei Belästigungen im Alltags- und Berufsleben, z. B. in Frauenberatungsstellen, bei Frauenbeauftragten oder bei den Ansprechstellen gegen Diskriminierungen in deiner Arbeitsstelle, deiner Stadt, im Land oder bei der Antidiskriminierungsbeauftragten des Bundes. Viele Frauenzentren bieten Kurse zur Selbstverteidigung oder zum Empowerment von Frauen an.

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