Beauftragte
Gleichstellungsbeauftragte
für die Gleichstellung von Frau und Mann und zum Abbau von Nachteilen aufgrund des Geschlechts sowie gegen häusliche Gewalt
Das Thüringer Gleichstellungsgesetz definiert die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten. Sie hat unter anderem:
- Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts abzubauen
- die Gleichberechtigung von Frauen und Männern durchzusetzen
- die berufliche Entwicklung und Chancengleichheit von Frauen und Männern zu verbessern
- die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und Initiativen gegen Arbeitslosigkeit zu unterstützen.
Dabei arbeiten sie zusammen mit:
- Frauengruppen, -verbänden und -vereinen,
- Frauenhäusern und -schutzwohnungen,
- gesellschaftlich für Gleichstellungsthemen bedeutsamen Gruppen,
- Stellen des Bundes, der Länder und Kommunen.
In der Stadtverwaltung Gera arbeiten Catrin Heinrich als Gleichstellungsbeauftragte und Sabine Heiland als Stellvertreterin. Sie knüpfen an die Arbeit der Vorgängerinnen an, diese waren unter anderem Dr. Lilia Uslowa, Gusti Dietzsch, Juliane Azendorf.
Gleichstellung und Gleichbehandlung gehören zu den großen gesellschaftlichen Themen der Zeit. Die Gleichstellungsarbeit der Stadtverwaltung soll Ungleichheiten weiter abbauen und durch ganz konkrete Effekte in der Bevölkerung auch ankommen.
Die Gleichstellungsbeauftragte ist außerdem da, um:
- eigene Maßnahmen zu initiieren.
- bei Veranstaltungen oder Fortbildungsmaßnahmen mitzuwirken.
- Rat suchende BürgerInnen zu Fragen der Chancengleichheit zu beraten.
- Maßnahmen zu unterstützen zur Förderung von Chancengleichheit, zum Abbau von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, häuslicher Gewalt, sexualisierter Gewalt und Nachstellen.
- Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben.
Anschrift | Kornmarkt 12
07545 Gera |
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Barrierefreier Zugang | Ja |
Gleichstellungsbeauftragte | |
gleichstellungsbeauftragte@gera.de | |
Tel. | 0365 838 - 1050 |
Ansprechpartner/innen | |
Frau Catrin Heinrich Gleichstellungsbeauftragte | |
Frau Sabine Heiland stellv. Gleichstellungsbeauftragte |