Land finanziert künftig Frauenhäuser
Landesbeauftragte Ohler mit Infos aus erster Hand
Zwei bedeutsame Neuerungen zum Gewaltschutz in Thüringen berieten die Thüringer kommunalen Gleichstellungsbeauftragten gemeinsam mit Landesbeauftragter Gabi Ohler. Erstens den Beschluss zum Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Thüringen. Dieser ist als Landtagsdrucksache veröffentlicht worden unter der Nummer DS 7/10349. Er enthält umfangreiche Vorschläge für Maßnahmen, um in Thüringen beim Thema häusliche Gewalt den Gewaltschutz zu verbessern, Gewalt zu vermeiden und abzubauen.
Zweitens das Chancengleichheitsfördergesetz, das am 2. Juli 2024 vom Landtag verabschiedet wurde. Mit dem Beschluss geht die Zuständigkeit für die Finanzierung der Frauenhäuser von den Landkreisen und kreisfreien Städten auf die Landesregierung über. Diese Zuständigkeit tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Der Freistaat übernimmt dazu 100 % der notwendigen Personal- und Sachkosten. Eine Rechtsverordnung für die Finanzierung werde gegenwärtig erarbeitet, so Gabi Ohler.
Zum Arbeitstreffen der Gleichstellungsbeauftragten tauschten sich die Teilnehmenden außerdem über Neuerungen in ihren Regionen und anstehenden Projekten aus.