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Leben in Gera
Veterinäramt

Interessenbekundungsverfahren für verschiedene Ziervögel

Die Stadt Gera sucht geeignete Halterinnen und Halter für verschiedene Ziervögel, welche nach endgültiger Fortnahme aus einer tierschutzwidrigen Haltung in eine artgerechte, nach TVT-Richtlinie beziehungsweise dem BNA-Gutachten entsprechenden Tierhaltung abzugeben sind.

Folgende Vogelarten stehen für den Erwerb zur Verfügung:

  • ein Katharinasittich
  • ein Zebrafink (männlich)
  • ein Kanarienvogel
  • ein Diamanttäubchen
  • zwei Gelbbrustaras
  • zwei Rosellasittiche
  • zwei Nymphensittiche
  • drei Wellensittiche (männlich)
  • zwei Unzertrennliche
    • ein Erdbeerköpfchen
    • ein Schwarzköpfchen
Unzertrennliche (Erdbeerköpfchen und Schwarzköpfchen)
Rosellasittich
Kanarienvogel
Nymphensittich

Die Tiere befinden sich in einem guten Allgemeinzustand. Die drei Wellensittiche sowie der Zebrafink sind männlichen Geschlechtes. Bei allen anderen Vogelarten ist das Geschlecht unbekannt. Über das Alter der Vögel kann keine Aussage getroffen werden. Die Kosten für künftige tierärztliche Untersuchungen müssen von dem zukünftigen Halter oder der Halterin getragen werden. Darunter zählen unter anderem auch die Geschlechtsbestimmung sowie die Untersuchung auf Mykoplasmen.

Als Abgabevorschlag sind folgende Veräußerungssummen vorgesehen:

VogelartVeräußerungssumme pro Vogel
Gelbbrustara1.500 Euro
Rosellasittich100 Euro
Katharinasittich80 Euro
Unzertrennliche60 Euro
Nymphensittich40 Euro
Wellensittich20 Euro
Kanarienvogel20 Euro
Diamanttäubchen20 Euro
Zebrafink10 Euro

Interessentinnen und Interessenten senden ihre Bewerbung bis zum 03.07.2024 an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Stadt Gera unter:

Abteilung Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Gagarinstraße 68
07545 Gera

Digitale Bewerbungen können über die Telefonnummer 0365 838-3571 sowie die E-Mail-Adresse veterinaerdienst@gera.de eingereicht werden.

Zur Kontrolle der Haltungsbedingungen nach TVT-Richtlinie beziehungsweise BNA-Gutachten vor Ort sind die 27. sowie die folgende Kalenderwoche vorgesehen.

Für Fragen steht die zuständige Amtstierärztin, Frau Annika Werner, zur Verfügung.

Gutachten zur Haltung verschiedener Vogelarten