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Genehmigungsbedürftige Anlagen

Störfallanlagen

Anlagen nach Störfall-Verordnung

Anlagen, in denen gefährliche Stoffe ab einer bestimmten Menge vorhanden sind oder bei einem Störfall entstehen können, fallen unter den Anwendungsbereich der Störfall-Verordnung.

Störfallanlagen müssen regelmäßig überwacht werden. Um eine planmäßige und nachvollziehbare Überwachung der unter den Anwendungsbereich der Störfall-Verordnung fallenden Anlagen in der Stadt Gera sicherzustellen, gibt es einen Überwachungsplan.

Abteilung Immissionsschutz, Chemikaliensicherheit und Abfall

E-Mailumwelt@gera.de
Tel.0365 838 - 4220
Fax0365 838 - 4205
ServicezeitenMontag 09:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr
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Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr
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