Anlagen nach Industrieemissionsrichtlinie
Umweltrelevante Industrieanlagen (IED-RL)
Auf der Grundlage der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED-RL) gelten ab 2014 für die Genehmigung und Überwachung besonders umweltrelevanter Industrieanlagen neue Festlegungen.
Ziel ist es, die von einigen, in der 4. BImSchV gekennzeichneten Industrieanlagen ausgehenden Umweltbelastungen für Luft, Wasser und Boden zu vermeiden, zu vermindern und so weit wie möglich zu beseitigen. Dafür müssen Industrieanlagen mit der besten verfügbaren Technik (BVT) arbeiten. Mit der IED-RL werden nicht nur bei Neu- und Änderungsgenehmigungen sondern auch im Ergebnis von Überwachungen unter anderem die Regelungen zu den BVT erweitert, Emissionsgrenzwerte teilweise verschärft.
In § 52a des novellierten Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) ist geregelt, dass für Anlagen, die der Industrieemissions-Richtlinie unterliegen, Überwachungspläne und Überwachungsprogramme aufzustellen sind.
Die Untere Immissionsschutzbehörde der Stadt Gera hat einen Überwachungsplan für alle betroffenen Industrieanlagen aufgestellt, das als Download zur Verfügung steht.
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