Zum Inhalt springen
Grundsatz & Sonderleistungen

Hilfen für Mietschulden und vergleichbare Notlagen

Beratung bei Mietschulden und vergleichbaren Notlagen (z.B. Energieschulden) Kontaktvermittlung zwischen Vermieter bzw. Versorgungsunternehmen und dem Bürger, Kontaktvermittlung an Dritte z. B. andere Behörden, Schuldnerberatung, Aufzeigen von vorrangigen Leistungen

Hilfen für Mietschulden und vergleichbare Notlagen

Leistungen

  • Beratung des Hilfesuchenden bei Mietschulden und vergleichbaren Notlagen (z.B. Energieschulden)
  • Kontaktvermittlung zwischen Vermieter bzw. Versorgungsunternehmen und dem Bürger
  • Kontaktvermittlung an Dritte z. B. andere Behörden, Schuldnerberatung)
  • Aufzeigen von vorrangigen Leistungen
  • Aufzeigen von Selbsthilfemöglichkeiten (vorrangig vor Bezug von Sozialleistungen)

auf Antrag und bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen:

  • Übernahme von Mietrückständen
  • Übernahme von vergleichbaren Notlagen (z.B. Energieschulden)

Anspruchsberechtigte Personen

Antragsberechtigt ist jeder, der sich in einer aktuellen Notlage befindet und

diese aus eigenen Kräften und Mitteln nicht beseitigen kann und seinen tatsächlichen

Aufenthalt in Gera hat.

Benötigte Unterlagen

  • Checkliste
  • Antrag 
  • falls notwendig Zusatzblätter

Ansprechpartner

Fachstelle Wohnungssicherung

E-Mailfachstelle@gera.de
Tel.0365 838 - 3120
Fax0365 838 - 3115
Servicezeiten

Ansprechpartner/innen

Sachbearbeiter

Miet- und Energieschulden

Tel.0365 838 - 3121
Sachbearbeiter

Miet- und Energieschulden (Dienstleister für Jobcenter)

Tel.0365 838 - 3122

Gesetzliche Grundlagen

  • § 36 Sozialgesetzbuch XII (SGB XII)
  • § 22 Abs. 8 Sozialgesetzbuch II (SGB II)
  • § 24 (1) Sozialgesetzbuch II (SGB II)