Grundsatz & Sonderleistungen
Hilfen für Mietschulden und vergleichbare Notlagen
Beratung bei Mietschulden und vergleichbaren Notlagen (z.B. Energieschulden) Kontaktvermittlung zwischen Vermieter bzw. Versorgungsunternehmen und dem Bürger, Kontaktvermittlung an Dritte z. B. andere Behörden, Schuldnerberatung, Aufzeigen von vorrangigen Leistungen
Hilfen für Mietschulden und vergleichbare Notlagen
Leistungen
- Beratung des Hilfesuchenden bei Mietschulden und vergleichbaren Notlagen (z.B. Energieschulden)
- Kontaktvermittlung zwischen Vermieter bzw. Versorgungsunternehmen und dem Bürger
- Kontaktvermittlung an Dritte z. B. andere Behörden, Schuldnerberatung)
- Aufzeigen von vorrangigen Leistungen
- Aufzeigen von Selbsthilfemöglichkeiten (vorrangig vor Bezug von Sozialleistungen)
auf Antrag und bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen:
- Übernahme von Mietrückständen
- Übernahme von vergleichbaren Notlagen (z.B. Energieschulden)
Anspruchsberechtigte Personen
Antragsberechtigt ist jeder, der sich in einer aktuellen Notlage befindet und
diese aus eigenen Kräften und Mitteln nicht beseitigen kann und seinen tatsächlichen
Aufenthalt in Gera hat.
Benötigte Unterlagen
- Checkliste
- Antrag
- falls notwendig Zusatzblätter
Ansprechpartner
Fachstelle Wohnungssicherung | |||
---|---|---|---|
fachstelle@gera.de | |||
Tel. | 0365 838 - 3120 | ||
Fax | 0365 838 - 3115 | ||
Servicezeiten | Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich eine Terminvereinbarung notwendig ist. | ||
Ansprechpartner/innen | |||
Sachbearbeiter Miet- und Energieschulden |
| ||
Sachbearbeiter Miet- und Energieschulden (Dienstleister für Jobcenter) |
|
Gesetzliche Grundlagen
- § 36 Sozialgesetzbuch XII (SGB XII)
- § 22 Abs. 8 Sozialgesetzbuch II (SGB II)
- § 24 (1) Sozialgesetzbuch II (SGB II)