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Beistandschaften und Unterhaltsvorschuss

Unterhaltsvorschuss

Symbolbild Familiengericht. © stock.adobe.com

Unterhaltsvorschuss

Das Jugendamt gewährt allein erziehenden Müttern oder Vätern, die vom unterhaltsverpflichteten Elternteil, keinen oder einen geringen Unterhalt erhalten, eine staatliche Unterhaltsvorschussleistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG), die in der Regel vom Unterhaltsverpflichteten zuzüglich Zinsen zurückgezahlt werden muss.

Die Bearbeitung des Antrages erfolgt nach dem Anfangbuchstaben des Nachnamens des Kindes. Sie erreichen uns per Telefon, E-Mail oder persönlich vor Ort.

Den für Sie zuständigen Sachbearbeiter erreichen Sie telefonisch wie folgt:

telefonische Erreichbarkeit unter 0365/838 -

Anfangsbuchstabe Nachname KindTelefonZimmernummer
C, F, K, V-3461322
N, R, U-3477322
H, S-3467323
A, T-3478323
M-3485324
D, E, G, J, L, O, Q, X, Y-3469346
P, W-3475351
B, I, Z-3472351
A-Z (Stundungsverträge usw.)-3476324