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Sicherheit und Ordnung / Gewerbe

Öffentliche Veranstaltungen

Vergnügungen sind Veranstaltungen, die dazu geeignet und bestimmt sind, deren Gäste zu unterhalten, zu belustigen oder zu entspannen. Unter bestimmten Bedingungen kann die Anzeige einer öffentlichen Vergnügung nicht mehr ausreichend sein, es bedarf dann einer Genehmigung.

Eine Veranstaltung muss entsprechend § 42 Ordnungsbehördengesetz rechtzeitig, spätestens jedoch eine Woche vor Beginn, beim Ordnungsamt angezeigt werden. Für eine Veranstaltung mit mehr als 1.000 Personen oder eine motorsportliche Veranstaltung ist der Antrag mindestens vier Wochen vorher zu stellen.

Ordnungsamt

AnschriftHandwerkerhof 13
07548 Gera
Schließtage10.05.2024, 04.10.2024, 23.12.2024
Barrierefreier ZugangJa

Veranstaltungen

E-Mailveranstaltungen@gera.de
Tel.0365 838 - 2480
Fax0365 838 - 2495
Telefonische ErreichbarkeitMontag 09:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr
Freitag 09:00 - 15:00 Uhr