Sicherheit und Ordnung / Gewerbe
Öffentliche Veranstaltungen
Vergnügungen sind Veranstaltungen, die dazu geeignet und bestimmt sind, deren Gäste zu unterhalten, zu belustigen oder zu entspannen. Unter bestimmten Bedingungen kann die Anzeige einer öffentlichen Vergnügung nicht mehr ausreichend sein, es bedarf dann einer Genehmigung.
Eine Veranstaltung muss entsprechend § 42 Ordnungsbehördengesetz rechtzeitig, spätestens jedoch eine Woche vor Beginn, beim Ordnungsamt angezeigt werden. Für eine Veranstaltung mit mehr als 1.000 Personen oder eine motorsportliche Veranstaltung ist der Antrag mindestens vier Wochen vorher zu stellen.
Ordnungsamt
Anschrift | Handwerkerhof 13
07548 Gera |
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Schließtage | 10.05.2024, 04.10.2024, 23.12.2024 |
Barrierefreier Zugang | Ja |
Veranstaltungen | |
veranstaltungen@gera.de | |
Tel. | 0365 838 - 2480 |
Fax | 0365 838 - 2495 |
Telefonische Erreichbarkeit | Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr |