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Sicherheit und Ordnung / Gewerbe

Jagd/Fischerei/Waffen

Untere Jagdbehörde

Die untere Jagdbehörde ist grundsätzlich für die übrigen staatlichen Aufgaben auf dem Gebiet des Jagdwesens zuständig. Dabei obliegen ihr als Schwerpunktaufgaben:

  • Erteilung, Versagung und Entziehung von Jagdscheinen
  • Zulassung zur Jäger-und Falknerprüfung
  • Sicherstellung der ordnungsgemäßen Jagdausübung
  • Aufsicht über die Jagdgenossenschaften
  • Bestätigung und Beanstandung von Jagdpachtverträgen
  • Mitwirkung an Ordnungswidrigkeitsverfahren nach dem Jagdrecht

Jagdschein

Der Jagdschein ist die Grundvoraussetzung zur Ausübung der Jagd in Deutschland. Er ist ein bundesweit gültiges Dokument. Er wird von der unteren Jagdbehörde ausgestellt.

Voraussetzung zum Erlangen des Jagdscheins:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • original Prüfungszeugnis über die bestandene Jägerprüfung
  • einwandfreies Führungszeugnis
  • aktuelles Passbild
  • Nachweis über eine bestehende Jagdhaftpflichtversicherung
  • Kopie des Personalausweises
  • Mindestalter 18 Jahre, mit frühestens 16 Jahren kann der mit Einschränkungen verbundene Jugendjagdschein erstmals erteilt werden
    Jäger. © stock.adobe.com

    Untere Fischereibehörde

    Die Untere Fischereibehörde ist für die Zustimmung, Beanstandung und Änderung von Fischereipachtverträgen und Erlaubnisverträgen sowie für die Durchführung der Fischerprüfung zuständig. Die Behörde nimmt Aufgaben der Fischereiaufsicht wahr. Sie gibt Anleitung und kontrolliert die Gemeinden bei der Ausstellung und Verlängerung der Fischereischeine.

    Fischereischein

    Wer den Fischfang ausübt, muss einen auf seinen Namen lautenden Fischereischein mit sich führen. Die Erteilung des Fischereischeins setzt voraus, dass die antragstellende Person eine Fischerprüfung bestanden hat, in der ausreichende Kenntnisse auf unterschiedlichen Gebieten (Fischkunde, Gewässerkunde, Fischhege...) nachgewiesen worden sind.

    Voraussetzung zum Erlangen des Fischereischeins:

    • vollständig ausgefülltes Antragsformular
    • original Prüfungszeugnis über die bestandene Fischerprüfung
    • Personalausweis
    • aktuelles Passfoto
      Zwei angler. © stock.adobe.com

      Waffenbehörde

      Für den Erwerb, Besitz und das Führen einer Schusswaffe ist in Deutschland eine so genannte waffenrechtliche Erlaubnis vorgeschrieben – dies gilt für Sportschützen ebenso wie für Jäger oder Waffensammler. Die Geraer Waffenbehörde ist verantwortlich für die Erteilung dieser waffenrechtlichen Erlaubnis. Alle Personen, die im Kreisgebiet eine Schusswaffe erwerben bzw. die tatsächliche Gewalt darüber ausüben möchten, können hier eine solche Erlaubnis beantragen. Die Waffenbehörde bearbeitet alle waffen- und sprengstoffrechtlichen Anträge und Angelegenheiten.

      Handfeuerwaffe. © stock.adobe.com

      Ordnungsamt

      AnschriftHandwerkerhof 13
      07548 Gera
      Schließtage10.05.2024, 04.10.2024, 23.12.2024
      Barrierefreier ZugangJa
      Servicezeitennach Vereinbarung
      Telefonische ErreichbarkeitMontag 09:00 - 17:00 Uhr
      Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr
      Mittwoch 09:00 - 17:00 Uhr
      Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr
      Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

      Untere Jagdbehörde

      E-Mailjagd@gera.de
      Tel.0365 838 - 2480
      Fax0365 838 - 2495

      Untere Fischereibehörde

      E-Mailfisch@gera.de
      Tel.0365 838 - 2480
      Fax0365 838 - 2495

      Waffenbehörde

      E-Mailwaffe@gera.de
      Tel.0365 838 - 2480
      Fax0365 838 - 2495