"Stadtzentrum"
Das Gebiet "Stadtzentrum" ist mit Beschluss Nr. 47/2000 vom 15. Juni 2000 förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt worden. Die entsprechende Satzung erlangte mit der Veröffentlichung am 21. Oktober 2000 Rechtskraft. Eine Berichtigung der Flurstücke erfolgte mit der Veröffentlichung am 14. April 2001. Die Satzung wurde durch Erweiterung des Geltungsbereiches und der Fortschreibung der Planungsziele mit Beschluss Nr. 47/2000, 1. Ergänzung geändert. Diese Änderung erlangte durch Veröffentlichung am 8. Februar 2005 wiederum Rechtskraft.
Im Gebiet "Stadtzentrum" werden Sanierungsmaßnahmen im vereinfachten Verfahren nach den §§ 142 bis 151 Baugesetzbuch (BauGB), unter Ausschluss der "besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften" (§§ 152 bis 156 BauGB), durchgeführt.
Die Sanierungsziele sind als Anlage 3 Bestandteil der 1. Änderungssatzung. Neben den konkreten Beschlusslagen zum Sanierungsgebiet "Stadtzentrum" sind weitere Beschlusslagen und städtebauliche Rahmensetzungen (wie z.B: Rahmenplan zur Gestaltung des öffentlichen Raumes) bezüglich der konkreten Entwicklungen im Gebiet für eine Beurteilung der städtebaulichen und sanierunghsrechtlichen Zielstellungen zu beachten.
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