"Parkstraße"
Die Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Parkstraße“ wurde durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gera am 5. März 1992 beschlossen (Beschluss Nr. 214-26/92) und durch Bekanntmachung am 22. Oktober 1992 rechtsverbindlich.
Für das Sanierungsgebiet wurde mit Satzung die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften gemäß der §§ 152 bis 156 Baugesetzbuch (BauGB) festgelegt, sodass die Sanierung im klassischen Verfahren mit anschließender Erhebung des Ausgleichsbetrages durchgeführt werden kann.
Im Jahr 2021 hat die Stadt Gera mit Beschluss des Stadtrates Nr. 74/2021 vom 14. Juli 2021 in öffentlicher Sitzung die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes S/03/92 „Parkstraße“ gemäß § 162 Abs. 2 Satz 1 BauGB beschlossen. Die Aufhebungssatzung wurde durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Gera vom 23. Dezember 2021 (berichtigt am 14. Januar 2022) zum 23. Dezember 2021 rechtsverbindlich.
Aktuell wird die Erhebung noch nicht vorzeitig abgelöster Ausgleichsbeträge vorbereitet.
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