Schutzgebiete
Die dauerhafte Sicherung von Natur und Landschaft kann z.B. erreicht werden durch die Ausweisung bestimmter Teile von Natur und Landschaft nach genau definierten Schutzgebietskategorien, zum Schutzgebiet (z.B. Naturschutzgebiet) oder Schutzobjekt (z.B. Naturdenkmal, geschützter Landschaftsbestandteil).
Die Unterschutzstellung von Teilen von Natur und Landschaft erfolgt durch Erklärung, meist in einer Rechtsverordnung. Die Erklärung bestimmt den Schutzgegenstand, den Schutzzweck, die zur Erreichung des Schutzzwecks notwendigen Gebote und Verbote, und, soweit erforderlich, die Pflege-, Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen. Zur Unterschutzstellung wird ein verwaltungsrechtliches Verfahren durchgeführt, bei dem u. a. Verbände und betroffene Nutzer/Grundeigentümer anzuhören sind.
Inhaltsverzeichnis
Schutzgebietskategorien in Gera
NATURA 2000 - Gebiete
Im Geraer Stadtgebiet wurden insgesamt vier NATURA 2000-Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung ausgewiesen.
FFH- und Vogelschutzgebiet „Zeitzer Forst“
FFH-Gebiet „Brahmeaue“
FFH-Gebiet „Hainberg-Weinberg“
FFH-Gebiet „Schluchten bei Gera und Bad Köstritz mit Roschützer Wald“
Grundlage für deren Meldung waren das Vorkommen mehrerer naturnaher Laubwaldgesellschaften und dreier so genannter „prioritärer“(vorrangiger) Tierarten, für deren Fortbestand Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen.
Im „Zeitzer Forst“ sind das die naturnahen, alt- und totholzreichen Laubwaldgesellschaften und die prioritären Tierarten Kammmolch und Schwarzblauer Wiesenknopf-Ameisenbläuling, eine Schmetterlingsart.
Ausschlaggebend für das FFH-Gebiet „Schluchten bei Gera und Bad Köstritz mit Roschützer Wald“ sind die ausgepägten Schlucht- und Hangmischwälder in Richtung Elsteraue.
Mit der „Brahmeaue“ geht es um den Schutz eines naturnahen Fließgewässers mit untergetauchter oder flutender Wasserpflanzenvegetation, einschließlich der noch vorhandenen bachbegleitenden Reste von Erlen- und Eschen- bzw. Weichholzauenwäldern. Da besonders alte, hohle und mulmhaltige Weichhölzer wie Weide und Pappel der essentielle Lebensraum für die holzbewohnende Käferart Eremit darstellen, finden wir in diesem FFH-Gebiet auch diese prioritäre Tierart.
Das bekannteste und beliebteste FFH-Gebiet der Geraer Bürger und seiner Gäste ist das im Stadtwald. Es trägt die Bezeichnung „Hainberg-Weinberg“ und ist Teil des Landschaftsschutzgebietes „Geraer Stadtwald“. Auf Grund seiner besonders schutzwürdigen Waldlebensraumtypen und den daran gebundenen Tierarten besitzt es zusammen mit den streng geschützten Fledermausarten Mopsfledermaus, Bechsteinfledermaus und Großes Mausohr eine überregionale Bedeutung. Die alten struktur- und totholzreichen Wälder gilt es in ihrem Erhaltungszustand zu sichern bzw. durch Waldumwandlung zu vermehren.
Naturschutzgebiete
Naturschutzgebiete sind nach § 23 BNatSchG rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist. Sie gehören – neben Nationalparken – zu den sehr streng geschützten Flächen in Deutschland. Die Schutzgebietskategorie gibt es bereits seit 1920.
Im Stadtgebebiet von Gera gibt es drei Naturschutzgebiete:
- Naturschutzgebiet "Rödel"
- Naturschutzgebiet "Zeitzer Forst"
- Naturschutzgebiet "Lasur und Eichberg"
Landschaftsschutzgebiete
Ziel der Landschaftsschutzgebiete ist der Schutz von Landschaften sowohl unter naturwissenschaftlich-ökologischen als auch kulturell-sozialen Gesichtspunkten. Dabei soll die Landschaft in ihrer vorgefundenen Eigentümlichkeit und Einmaligkeit erhalten werden.
In Gera haben wir insgesamt drei Landschaftsschutzgebiete:
- Landschaftsschutzgebiet "Hausberg"
- Landschaftsschutzgebiet "Zaufensgraben"
- Landschaftsschutzgebiet "Geraer Stadtwald"
Geschützte Landschaftsbestandteile
Der Schutz kann sich für den Bereich eines Landes oder für Teile des Landes auf den gesamten Bestand an Alleen, einseitigen Baumreihen, Bäumen, Hecken oder anderen Landschaftsbestandteilen erstrecken.
Die Beseitigung des geschützten Landschaftsbestandteils sowie alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des geschützten Landschaftsteils führen können, sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen verboten.
In Gera haben wir einen einzelnen geschützten Landschaftsbestandteil mit Verordnung vom 18.11.2009 ausgewiesen, das „Orchideenwäldchen in Bieblach“.
Gegenstand des Schutzgebietes ist ein für die Stadt Gera bedeutendes Orchideenvorkommen der Orchideenart „Bleiches Waldvögelein“. Schutzzweck ist es u. a., den Bestand des Bleichen Waldvögeleins nach naturschutzfachlichen Kriterien zu erhalten, zu pflegen und seine Ausbreitung zu fördern sowie die Orchideenfläche vor nachhaltigen Veränderungen zu schützen und anthropogene Einflüsse zu minimieren.
Die Kategorie „geschützter Landschaftsbestanteil“ trifft auch auf alle Bäume zu, die durch die Baumschutzsatzung der Stadt Gera unter besonderen Schutz gestellt sind. Der Schutz bezieht sich hier auf alle Bäume mit einem Stammumfang > 30 cm im Geltungsbereich der Satzung, d.h. im sog. baulichen Innenbereich. Diese Sonderform des Schutzes durch kommunale Satzung ist in § 17 Abs. 4 Thüringer Naturschutzgesetz ausdrücklich vorgesehen.
Naturdenkmale
Als Naturdenkmal können sowohl Einzelgebilde wie landschaftsprägende Bäume, Felsen oder Höhlen als auch naturschutzwürdige Flächen bis zu fünf Hektar Größe wie kleinere Wasserflächen, Moore oder Heiden ausgewiesen werden. Der Schutzstatus der flächenhaften Naturdenkmale ist mit dem eines Naturschutzgebietes vergleichbar: Naturdenkmäler dürfen nicht verändert werden.
Das Gesetz unterscheidet Objekte, d.h. Einzelnaturdenkmale wie historisch bedeutsame Bäume, Findlinge etc. und Flächennaturdenkmale, z.B. bedeutsame Geotope. Flächenaturdenkmale sind kleine Flächen, die Zeugen der Erd- und Landschaftsgeschichte darstellen, wissenschaftliche oder heimatkundliche Bedeutung besitzen oder sich durch besondere Schönheiten oder ihren Wert für Erziehung und Bildung auszeichnen. Unter der Kategorie Naturdenkmale sind aufgrund des § 28 BNatSchG im Stadtgebiet 18 Altbäume geschützt. Sie sind aufgrund ihres Alters, ihrer ortsbildprägenden Wirkung, ihres Stammumfanges oder ihrer charakteristischen Wuchsform unter Schutz gestellt. Zu den verbotenen Handlungen gehören auch die wesentlichen Veränderung des Habitus (Wuchsform) sowie die nachhaltige Störung des Naturdenkmals oder seiner Umgebung. Wird den Verboten zuwider gehandelt, kann dies mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Die 16 Flächennaturdenkmale im Geraer Stadtgebiet
Name | Fläche | Unterschutzstellung |
---|---|---|
„Braupfannenteich“ | 0,8 ha | 03.06.1981 |
„Trollblumenwiese“ | 0,3 ha | 03.06.1981 |
„Zechsteinfelsen mit Tropfsteinbildung“ | 2,2 ha | 29.12.1982 |
„Schilffläche der Leibenwiese“ | 2,0 ha | 03.04.1985 |
„Kalksteinbruch“ bei Dorna | 2,0 ha | 03.04.1985 |
„Burg Speudewitz“ bei Röpsen | 3,0 ha, | 01.08.1955 |
„Tinzer Wäldchen“ | 2,0 ha | 29.12.1982 |
„Geolog. Aufschluss Zwergenhöhlen“ | 1,0 ha | 16.09.1942 |
„Hainberg“ Waldrand bei Ernsee | 1,6 ha | 29.12.1982 |
„Lehmgrube“ Naulitz | 0,5 ha | 03.04.1985 |
„Zechstein Staffelbruch“ N-hang Lasur | 0,6 ha | 29.12.1982 |
„Orchideenwiese“ b. Langengrobsdorf | 0,2 ha | 29.12.1982 |
„Eiszeitl. Elsterschotter b. Oberröppisch“ | 0,4 ha | 29.12.1982 |
„Geolog. Aufschluss mit Bitumenader“ | 0,2 ha | 29.12.1982 |
„Restwand des Sandsteinbruches“ | 0,1 ha | 03.04.1985 |
„Nordostufer des Söllmnitzer Stausees“ | 2,5 ha | 03.04.1985 |
Die 18 Einzel-Naturdenkmale im Geraer Stadtgebiet
Name | Ort | Naturdenkmal seit |
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Pyramiden- Eiche im Park | Steinbrücken, Flurstück 1/7 | 20.12.1999 |
Eiche am Dorfplatz | Rusitz, Flurstück 19/2 | 20.12.1999 |
Alteichenpaar Aga | Kleinaga, Privatgrundstück, Flurstück 85/2 | 15.02.2001 |
Stieleiche an der Aga | Flurstück 29/152 | 15.02.2001 |
Blitzeiche an der Aga | Flurstück 29/152 | 15.02.2001 |
Eiche an der Kirche | Wernsdorf, Flurstück 47 | 20.12.1999 |
Lutherlinde | unterhalb vom Ferberturm, Flurstück 3791 | 16.09.1942 |
Schillereiche | an der Ferberturmwiese, Flurstück 1870 | 16.09.1942 |
Raabe-Eiche | an der Johanneskirche, Flurstück 1265 | 16.12.2005 |
Stieleiche am Mühlgraben | Küchengartenallee, Privatgrundstück | 16.09.1942 |
Otto-Dix-Eiche | Schulhof der Otto-Dix-Schule, Gutenbergstraße | 11.03.2002 |
Eichengruppe an der Schiefergasse | Waldrand bei Ernsee, Flurstück 103 | 16.09.1942 |
Kalte Eiche | Feld bei Ernsee, Flurstück 145/71 | 16.09.1942 |
Stieleiche an der Kuckucksdiele | hinter der Kuckucksdiele am Waldrand, Flurstück 90 | 16.09.1942 |
Elsterdamm-Eiche in Zwötzen | Liebschwitzer Straße, an der Weißen Elster, Flurstück 422 | 11.03.2002 |
Winterlinde in Oberröppisch | Privatgrundstück, Oberes Dorf in Oberröppisch, Flurstück 18/8 | 16.10.1943 |
Stieleiche an der Hainwiese | , an einem Feldweg in Ernsee, Flurstück 116/39 | 16.09.1942 |
Naherholung und Wanderwege
Im Stadtgebiet gibt es ca. 150 Km markierte Wanderwege.
Diese sind entsprechend der Leitlinien des Landesverbandes Thüringen der Deutschen Gebirgs- und Wandervereine e.V. markiert und werden klassifiziert in:
- 2 Hauptwanderwege, Markierungsfarbe: Blau ( "Thüringenweg", "Weiße Elsterweg")
- 3 Gebietswanderwege, Markierungsfarbe: Rot
- 18 örtliche Wanderwege, Markierungsfarben: Grün und Gelb
- darunter drei Naturlehrpfade, Markierungszeichen: Grüner Diagonalstrich ("West", "Süd" und "Ernsee")
Weiterhin gibt es eine größere Anzahl von Feld- und Waldwegen, die nicht oder nur einseitig markiert sind. Die Stadt Gera verfügt derzeit über 16 Schutzhütten und 4 Futterraufen als Sitzgruppen.
Wanderwege der Stadt Gera
Biotopkartierung
Besonders geschützte Lebensräume im Gebiet der Stadt Gera
Unsere Kulturlandschaft weißt viele natürliche und durch Menschenhand geschaffene Einmaligkeiten auf. Sie sind nicht nur für die Erholung und Attraktivität einer Landschaft von großer Bedeutung, sondern die Basis für den Fortbestand von gefährdeten Tier- und Pflanzenarten. Artenschutz wird dauerhaft vor allem über den Schutz von Lebensräumen (Biotopschutz) realisiert. Die Erhaltung und Vernetzung naturbetonter Lebensräume, wie z. B. Streuobstwiesen, Trockenrasen, natürliche Waldlebensräume und Gewässerbiotope sind daher ein besonderes Anliegen der Naturschutzverwaltung. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber festgelegt, dass für bestimmte Lebensraumtypen unabhängig von Eigentumsformen und ohne das im Einzelfall eine zusätzliche Rechtsverordnung zu erlassen ist, ein pauschaler Bestandsschutz gilt. Besonders geschützte Biotope werden erfasst, in einem Flächenkataster dargestellt und anschließend veröffentlicht. Ein Biotop wird dann als besonders geschützt kategorisiert, wenn es die spezifischen Merkmale erfüllt, die in den Thüringer Biotoptypenkartierungen definiert sind. Die besonders geschützten Biotope wurden nach ihrem „Schutzparagraphen“ (heute § 30 Bundesnaturschutzgesetz und ergänzend § 18 Thüringer Gesetz für Natur und Landschaft) § 18-Biotope genannt.
Viele dieser besonders geschützten Lebensräume sind aus der extensiven land- und forstwirtschaftlichen Bodennutzung hervorgegangen oder auf Standorten verblieben, die eine rentable Bewirtschaftung nicht ermöglichten (z. B. Schluchtwälder, Quellen und Felsköpfe) Andere Lebensräume sind in Folge bergbaulicher Nutzung entstanden, z. B. wassergefüllte Abbaugruben, Steinwälle und Steinbrüche.
Auf dem Territorium der Stadt Gera wurden in den Jahren 1998 bis 2002 insgesamt 1138 besonders geschützte Biotope kartiert und öffentlich bekannt gegeben. 2005 wurde das Biotopkataster mit dem Ergebnis aktualisiert, dass aktuell nur noch 924 Lebensräume als besonders schutzwürdig vermerkt wurden. Sie sind im Landschaftsplan der Stadt Gera aufgelistet und werden nachrichtlich in den Flächennutzungsplan der Stadt übernommen. Der Rückgang ist ein Ausdruck für ständige Veränderung in der Landschaft, z. B. durch schwankende Wasserstände, veränderte Bodennutzung oder Nutzungsaufgabe, wie dies bei Streuobstwiesen vorkommt. Wenn Flächeneigentümer oder Nutzer wissen wollen, ob sich auf dem eigenen Flurstück besonders geschützte Biotope befinden, können sie dies in den üblichen Sprechzeiten in der unteren Naturschutzbehörde der Stadtverwaltung erfragen.
0
Streuobstwiesen
0
Abschnitte naturnaher Bachlauf
0
Teiche
0
Schluchtwälder
0
Hohlwege
0
Trockenwälder
0
Feuchtwiesen
0
offene Felsbildungen
0
Quellen
0
Bruchwälder
0
Trocken- und Halbtrockenrasen
0
Steinbrüche
0
Abbaugruben
0
Trockengebüsche
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Auwälder
0
Feuchtgebüsche
0
Verlandungszonen
0
Röhrichtzonen (Schilfgebiete)
0
alte Lesesteinwälle
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Altwasserarm
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Höhle
Erläuterungen zu den geschützten Lebensräumen
Streuobstwiese
Streuobstwiesen sind Bestände mit mindestens zehn hochstämmigen Obstbäumen, wobei die Grünlandunternutzung und der Pflege- und Vitalitätszustand der Bäume unerheblich für den Biotopschutzstatus ist.
Naturnahe Fließgewässer
Naturnahe Fließgewässer sind unverbaute oder nur gering verbaute linienförmige Gewässerläufe die teilweise nur temporär Wasser führend sein müssen.
Stehende Gewässer
Sind natürlichen oder künstlichen Ursprungs und haben natürliche standorttypische Pflanzen und Tiergemeinschaften (ab 10 m² Wasserfläche). Sie können auch zeitweise trocken fallen.
Schluchtwälder
Schluchtwälder sind naturnahe, artenreiche Wälder mit steilen Schatthängen, enger Sohle und standorttypischer Vegetation. Sie gehören nicht zu den wirtschaftlich bedeutenden Wäldern.
Hohlwege
Geschützt sind alle Hohlwege die mindestens 1 m tief in die Geländeoberfläche eingefahren und deren Böschungsneigungen an der steilsten Stelle mehr als 30 % betragen. In den Schutz sind die gesamten Steilböschungen und die ungenutzten Böschungsoberkanten.
Trockenwälder
Geschützt sind alle Trockenwälder ab 500 m² für die ein oder mehrere Merkmale (Steilheit, Süd- oder Südwestexposition, Flachgründigkeit, Gesteinsschutt) zutreffen. Der Baumbestand ist meist gedrungen, knorrig und lichtdurchlässig.
Feuchtwiesen
Sind nicht intensiv genutzte gehölzfreie Nasswiesen (größer als 100 m²), in denen die feuchten Bodenverhältnisse durch 50 % der Pflanzendecke gekennzeichnet sind.
Offene Felsbildungen
Felsbildungen sind nicht oder nur locker bewaldete, größere vegetationsarme Gesteinsköpfe, - kuppen in Folge natürlicher Entstehung ab 2 m aus dem Boden ragend (einschließlich des Hangfußes).
Röhrichte
Unter den Röhrichten sind mittelhohe bis hohe Pflanzenbestände auf nassen oder weniger nassen Standorten, in oder an Gewässern ab einer Ausdehnung von 150 m² geschützt.
Steinbrüche
Dieser Biotoptyp beinhaltet alle aufgelassenen bergbaulichen Standorte, wie Ton-, Kies-, Stein- und Sandgruben sowie deren Abbauwände einschließlich seiner Umgebungsvegetation.
Landschaftspflege, Vertragsnaturschutz, Biotopschutz
Die Landschaftspflege stützt sich auf private oder genossenschaftliche Initiativen der Flächeneigentümer/-nutzer. Darüber hinaus ruht sie im Wesentlichen auf zwei Säulen.
1. Der Vertragsnaturschutz mit Mitteln aus zwei Förderprogrammen des Landes Thüringen: Kultur- und Landschaftspflegeprogramm KULAP sowie Natur- und Landschaftspflegeprogramm NALAP
2. Leistungen der Stadt Gera zur Erhaltung und Entwicklung der Kulturlandschaft und besonders geschützter Lebensräume
Die untere Naturschutzbehörde führt in eigener Regie mit Haushaltsmitteln der Behörde und unter zur Hilfenahme des 2. Arbeitsmarktes, Vorhaben in der Landschaftspflege aus. In diesem Zusammenhang werden Pflegearbeiten an Bäumen und Sträuchern, die als Biotopverbünde gepflanzt wurden, entwickelt und gepflegt. Zu diesem Schwerpunkt gehört auch die sinnvolle Verwertung von Gehölzschnitt an Feld- und Wegrändern, die in Form von randlich angelegten Totholzhecken die Biotopwirkung erhöhen und als Lebensraumvernetzungsstrukturen die Landschaft bereichern. Biotope dieser Art sind Rückzugswinkel und Lebensräume für eine Reihe bedrohter Tier- und Pflanzenarten. Dies gilt auch für Pilze, Flechten und Moose, die am natürlichen Holz ihre Lebensgrundlage finden. Werden die Totholzhecken geordnet und systematisch aufgebaut, sind sie zu dem ein attraktives Landschaftselement und Ansitzwarte für Greifvögel, die in der ausgeräumten Agrarlandschaft kaum noch vergleichbare Möglichkeiten zum jagen finden. Außerdem sparen Totholzhecken Zeit und Geld und schließen einen Verwertungskreislauf.
Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt sind Pflegemahden auf Streuobstwiesen und anderen Grünlandbiotopen. Hier geht es um die längerfristige Bewahrung besonders wertvoller natürlicher Lebensräume, die aus der wirtschaftlichen Nutzung gefallen sind. Auch Steinbrüche und andere Lebensräume aus zweiter Hand müssen in regelmäßigen Abständen gepflegt bzw. freigestellt werden, um die natürliche Lebensgemeinschaft in diesen Biotopen zu erhalten.
Umweltamt
Anschrift | Amthorstraße 11
07545 Gera |
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Leitung | Konrad Nickschick |
Schließtage | 10.05.2024, 04.10.2024, 23.12.2024 |
Barrierefreier Zugang | Nein |
Abteilung Naturschutz | |
umwelt@gera.de | |
Tel. | 0365 838 - 4240 |
Fax | 0365 838 - 4205 |
Servicezeiten | Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr |