Baugenehmigung
Abteilung Baugenehmigung (untere Bauaufsichtsbehörde)
Hinweis:
zusätzlich zu Ihrem schriftlichen Antrag, kann dieser auch in digitaler Form übermittelt werden. Gegebenenfalls kann so eine zügigere Bearbeitung erfolgen.
Die Abteilung Baugenehmigung im Amt für Bauordnung und Denkmalschutz nimmt die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde nach der Thüringer Bauordnung (ThürBO) wahr und untergliedert sich in drei Bereiche, welche folgende Aufgaben wahrnehmen:
Bereich Vorhabenprüfung:
Hier erfolgt die Prüfung der Bauanträge hinsichtlich der planungsrechtlichen Zulässigkeit der Vorhaben und Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften einschließlich der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Zudem ist die Prüfung konkreter Fragen im Vorbescheidsverfahren durchzuführen. Beim Vorliegen aller Voraussetzungen ergehen entsprechende begünstigende Bescheide. In diesem Zusammenhang wird auch über Ausnahmen, Befreiungen und Abweichungen entschieden.
Bei nichtbegünstigenden Entscheidungen erfolgen Anhörungen.
Die Verfahren im Genehmigungsfreistellungsverfahren werden ebenfalls in diesem Bereich betreut.
Auch die Beratung von Bürgern, Bauherren und bauvorlageberchtigten Architekten und Ingenieuren wird hier durchgeführt.
Hier findet auch die Prüfung der Bauanträge für Werbeanlagen statt.
Bereich Prüfung technischer Nachweise:
Hier erfolgt die Prüfung von statischen Berechnungen und Brandschutznachweisen.
Weiterhin werden hier teilweise die beantragten Abweichungen von Brandschutzvorschriften geprüft.
Außerdem wird bei der Ausführung von Projekten die Überprüfung auf Einhaltung einschlägiger Vorschriften und Richtlinien auf der Grundlage der erstellten Prüfberichte / vorliegender Ausführungsunterlagen vorgenommen.
Die Abnahme fliegender Bauten und damit im Zusammenhang stehender Einzelveranstaltungen ist als weiterer Tätigkeitsbereich zu nennen.
Die Beratung von Tragwerksplanern, Fachplanern und Entwurfsverfassern zu den entsprechenden Sachverhalten wird durchgeführt.
Bereich Bauausführung:
Hier erfolgt die Überprüfung der errichteten baulichen Anlagen anhand der erteilten Genehmigungen in der Ausführungsphase insbesondere durch:
Ortseinsichten, Wertung der Feststellungen und Veranlassung weiterer Maßnahmen, Durchführung von Anhörungen bei der Bauausführung, Erarbeitung von Baueinstellungsverfügungen einschließlich Kostenfestsetzungen, Einholung der notwendigen Bescheinigungen als Voraussetzung für die Aufnahme der Nutzung, Feststellen von Ordnungswidrigkeiten bei Baurechtsverstößen und statistischer Erhebungen.
Weiterhin gehören die Bearbeitung baurechtlicher Sachverhalte außerhalb laufender Baugenehmigungsverfahren einschließlich der dazugehörigen Anhörungen oder Baueinstellungsverfügungen zum Aufgabenprofil.
Abteilung Baugenehmigung | |
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Tel. | 0365 838 - 4910 |
Fax | 0365 838 - 4905 |
Servicezeiten | Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich eine Terminvereinbarung notwendig ist. Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr |
Telefonische Erreichbarkeit | Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr |
Bauherrenauskunft
Leistungen
- Bauen - Antrag auf Baugenehmigung / auf Genehmigungsfreistellung
- Bauen - Antrag auf Bauvorbescheid / Bauvoranfrage
- Bauen - Antrag auf Nutzungsänderung von baulichen Anlagen
Formulare
- Antrag auf Ablösung der Stellplatzverpflichtung
- Antrag auf Baugenehmigung/Vorbescheid
- Antrag auf Teilbaugenehmigung
- Antrag auf Zulassung einer Ausnahme/Befreiung/Abweichung
- Anzeige der Beseitigung einer Anlage
- Anzeige der Nutzungsaufnahme
- Bauantrag Bescheinigung
- Baubeginnsanzeige
- Baubeschreibung
- Baubeschreibung Werbeanlagen
- Bautafel
- Bestätigung über die Bauausführung hinsichtlich des Brandschutznachweises
- Betriebsbeschreibung für land- und forstwirtschaftliche Vorhaben zum Bauantag
- Betriebsbeschreibung zum Bauantag
- Brandschutz (vorbeugend) - Brandschutznachweis zum Bauantrag für Gebäude der GK 1-3
- Brandschutznachweis für Balkone bei Gebäudeklasse 4 und 5
- Erklärung zum Brandschutznachweis
- Erklärung zum Standsicherheitsnachweis
- Selbstauskunftsbogen Landwirtschaft - Forst
- Vordruck Betriebskalkulation - Privilegierung