Naturschutz
Naturschutz ist Aufgabe aller, so auch Aufgabe der Stadt. Ein Überblick über die Ziele, Grundsätze und gesetzliche Grundlagen.
Ziele und Grundsätze des Naturschutzes
Ziel des Naturschutzes in Deutschland ist es, Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen zu schützen (§ 1 Bundesnaturschutzgesetz). Der Erhalt unserer Lebensgrundlagen ist eine öffentliche Aufgabe und dient dem in Artikel 20a Grundgesetz verankerten Staatsziel.
Eine Übernutzung und Zerstörung von Natur und Landschaft gilt es zu vermeiden und die Wiederherstellung, der Erhalt und die langfristige und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter werden angestrebt. Dabei sind die biologische Vielfalt, die Regenerationsfähigkeit, aber auch die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft zu sichern.
Danach, ob an den Vorgängen und Wechselwirkungen Lebewesen beteiligt sind, unterscheidet man abiotische und biotische Bestandteile des Naturhaushaltes. Als abiotisch werden Böden, Gewässer, Klima, Luft, Biotope, sowie auch das Landschaftsbild angesehen. Biotische Bestandteile des Naturhaushaltes sind Fauna und Flora. Zwischen den Bestandteilen gibt es vielfältige Zusammenhänge und Wechselwirkungen, die zum Beispiel in der Landschaftsökologie näher betrachtet und untersucht werden. Einzelne Bestandteile des komplexen Systems sind zu schützen, damit sie dauerhaft ihre Funktion erfüllen können. Wichtige Funktionen des Naturhaushaltes: Er stellt uns sind Siedlungsraum und Wirtschaftsstandort (Nahrungsmittel, Rohstoffe, Verarbeitung, Verkehr), dient uns zur Erholung und Gesunderhaltung. Eingeschränkte oder verloren gegangene Funktionen können schwerwiegende Auswirkungen auf den Menschen und für zukünftige Generationen haben.
Wichtige Gegenstände des Naturschutzes sind u. a. Naturlandschaften, Naturdenkmäler, Schutzgebiete und Landschaftsbestandteile, sowie seltene, in ihrem Bestand gefährdete Pflanzen, Tiere, und Lebensräume (Biotope), die abhängig vom Standort in bestimmten Ökosystemen vorkommen. Der Naturschutz beschäftigt sich daher auch mit Standortfaktoren wie Boden, Klima, Luft oder den Auswirkungen von Lärm sowie anderer schädlicher Einflüsse auf Natur und Landschaft wie zum Beispiel Licht, Bewegung, Zerschneidung oder Isolation von Lebensräumen. Natur und Landschaft sind im besiedelten und unbesiedelten Bereich zu schützen. In den letzten Jahrzehnten hat auch der Naturschutz innerhalb von Siedlungen und auf landwirtschaftlich genutzten Flächen an Bedeutung gewonnen.
Zuständig für den Vollzug der gesetzlichen Vorgaben zum Naturschutz ist für fast alle Aufgabenbereiche die untere Naturschutzbehörde, die im Fachdienst Umwelt der Stadtverwaltung Gera angesiedelt ist.
Fünf wichtige Argumente für den Naturschutz
Die Botanikerin Otti Wilmanns formuliert 5 Argumente für den Naturschutz:
- Ethisches Argument: Der Mensch entscheidet durch sein Wirken über Sein oder Nichtsein vieler aller anderen Arten; daraus erwächst eine Verpflichtung und Verantwortung, auch das Recht aller Organismen auf Leben zu achten.
- Theoretisch-wissenschaftliches Argument: Viele Arten, ihre Lebensgemeinschaften (Biozönosen) und ihre Funktion in Natur und Landschaft sind Gegenstand unseres Erkenntnisstrebens. Viele Zusammenhänge lassen sich am besten in ungestörten Lebensräumen studieren. Die entsprechenden Forschungsergebnisse versprechen, heutige und künftige Probleme der Menschheit zu lösen.
- Pragmatisches Argument: Da der Mensch Naturgüter für sein Überleben benötigt, muss er sie nicht nur für die Gegenwart, sondern auch für kommende Generationen erhalten. So sollen Wildformen oder Landsorten von Kulturpflanzen für Resistenzzüchtungen erhalten werden. Pflanzen bzw. deren Inhaltsstoffe können pharmazeutisch von Bedeutung werden.
- Anthropobiologisches Argument: Wir benötigen die Natur als Ausgleich und Anregung. Die Bindung zu einer Heimatlandschaft gehört zum Identitätsbewusstsein eines jeden Menschen.
- Historisch-kulturelles Argument: Naturschutz bezieht sich häufig auf Landschaftsteile, die durch jahrhundertelange bäuerliche Nutzung entstanden sind. Sie sind Dokumente der menschlichen Kultur und deshalb wie Kunstwerke oder Denkmale erhaltenswert.
Ein treffendes Beispiel für die mehrschichtigen Argumente pro Naturschutz ist in Gera besonders eindrucksvoll für die „Lasur“ nachzuvollziehen.
- Baumfällgenehmigung beantragen
Wesentliche gesetzliche Grundlagen
Wesentliche gesetzliche Grundlagen, die in Thüringen zur Anwendung kommen, sind:
- Bundesnaturschutzgesetz
- Thüringer Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes
- Bundesartenschutzverordnung
- Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
- EU-Vogelschutzrichtlinie
Seit 2008 sind zahlreiche Aufgaben des früheren Staatlichen Umweltamtes und des Thüringer Landesverwaltungsamtes an die untere Naturschutzbehörde in der kreisfreien Stadt Gera übertragen. Bis auf die Verfahren zur Ausweisung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten sowie die Umsetzung der verschiedenen Förderprogramme im Naturschutz und der Landschaftspflege werden nahezu alle Vollzugsaufgaben inzwischen durch die unteren Naturschutzbehörden wahrgenommen.
Umweltamt
Anschrift | Amthorstraße 11
07545 Gera |
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Leitung | Konrad Nickschick |
Schließtage | 10.05.2024, 04.10.2024, 23.12.2024 |
Barrierefreier Zugang | Nein |
Abteilung Naturschutz | |
umwelt@gera.de | |
Tel. | 0365 838 - 4240 |
Fax | 0365 838 - 4205 |
Servicezeiten | Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr |