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Wassergefährdende Stoffe

Jauche/Gülle/Silage

Bei der Lagerung von Jauche, Gülle und Silagesickersäften (JGS) ist besonderes Augenmerk auf den Grundwasserschutz zu richten.

Soll eine Anlage zum Lagern von Silagesickersaft mit einem Volumen von mehr als 25 Kubikmetern oder eine sonstige JGS-Anlage mit einem Gesamtvolumen von mehr als 500 Kubikmetern errichtet, stillgelegt oder wesentlich geändert werden, hat der Betreiber dies der zuständigen Behörde mindestens sechs Wochen im Voraus schriftlich anzuzeigen.

Anlagen zur Lagerung von Jauche, Gülle und Silagesickersäften im Überschwemmungsgebiet müssen so aufgestellt und eingebaut sein, dass sie beim höchstmöglichen Wasserstand ihre Lage nicht verändern und wassergefährdende Stoffe nicht abgeschwemmt oder auf andere Art und Weise in ein Gewässer oder eine Abwasserbehandlungsanlage gelangen können.