Festmistlagerung
Auch bei der Lagerung von Festmist ist ein besonderes Augenmerk auf den Grundwasserschutz zu richten.
Anlagen zum Lagern von Festmist sind mit einer wasserundurchlässigen Bodenplatte zu versehen. Die Bodenplatte ist seitlich einzufassen und gegen das Eindringen von Oberflächenwasser aus dem umgebenden Gelände zu schützen.
Es ist sicherzustellen, dass Jauche, Silagesickersaft und das mit Festmist oder Siliergut verunreinigte Niederschlagswasser vollständig aufgefangen und ordnungsgemäß als Abwasser beseitigt oder als Abfall verwertet wird, soweit keine Verwendung entsprechend der guten fachlichen Praxis der Düngung möglich ist.
Anlagen zur Lagerung von Festmist im Überschwemmungsgebiet müssen so aufgestellt und eingebaut sein, dass sie beim höchstmöglichen Wasserstand ihre Lage nicht verändern und wassergefährdende Stoffe nicht abgeschwemmt oder auf anderes Art und Weise in ein Gewässer oder eine Abwasserbehandlungsanlage gelangen können.
Ortsfeste Anlagen zum Lagern von Festmist mit einem Volumen von mehr als 1.000 Kubikmetern Festmist sind bei der Unteren Wasserbehörde schriftlich anzuzeigen.
Formulare
Umweltamt
Anschrift | Amthorstraße 11
07545 Gera |
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Postanschrift | Amthorstraße 11
07545 Gera |
Leitung | Konrad Nickschick |
Schließtage | 10.05.2024, 04.10.2024, 23.12.2024 |
Barrierefreier Zugang | Nein |
Abteilung Gewässer- und Bodenschutz | |
Tel. | 0365 838 - 4230 |
Fax | 0365 838 - 4205 |
Servicezeiten | Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr |