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Wassergefährdende Stoffe

Festmistlagerung

Auch bei der Lagerung von Festmist ist ein besonderes Augenmerk auf den Grundwasserschutz zu richten.

Anlagen zum Lagern von Festmist sind mit einer wasserundurchlässigen Bodenplatte zu versehen. Die Bodenplatte ist seitlich einzufassen und gegen das Eindringen von Oberflächenwasser aus dem umgebenden Gelände zu schützen.

Es ist sicherzustellen, dass Jauche, Silagesickersaft und das mit Festmist oder Siliergut verunreinigte Niederschlagswasser vollständig aufgefangen und ordnungsgemäß als Abwasser beseitigt oder als Abfall verwertet wird, soweit keine Verwendung entsprechend der guten fachlichen Praxis der Düngung möglich ist.

Anlagen zur Lagerung von Festmist im Überschwemmungsgebiet müssen so aufgestellt und eingebaut sein, dass sie beim höchstmöglichen Wasserstand ihre Lage nicht verändern und wassergefährdende Stoffe nicht abgeschwemmt oder auf anderes Art und Weise in ein Gewässer oder eine Abwasserbehandlungsanlage gelangen können.

Ortsfeste Anlagen zum Lagern von Festmist mit einem Volumen von mehr als 1.000 Kubikmetern Festmist sind bei der Unteren Wasserbehörde schriftlich anzuzeigen.

Umweltamt

AnschriftAmthorstraße 11
07545 Gera
PostanschriftAmthorstraße 11
07545 Gera
LeitungKonrad Nickschick
Schließtage10.05.2024, 04.10.2024, 23.12.2024
Barrierefreier ZugangNein

Abteilung Gewässer- und Bodenschutz

Tel.0365 838 - 4230
Fax0365 838 - 4205
ServicezeitenMontag 09:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr
Freitag 09:00 - 15:00 Uhr