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Verwaltung & Bürgerservice
Wassergefährdende Stoffe

Erdsonden / Erdwärmenutzung

Zur Erschließung oberflächennaher Erdwärme genutzte Erdwärmepumpen-Systeme sind entweder Erdwärmesonden, Erdwärmekollektoren oder Wärmepumpen mit Grundwassernutzung (Förder- und Schluckbrunnen). Bei Wärmesonden und Kollektoren handelt es sich um Wärmepumpen im geschlossenen System bei denen im Sondenkreislauf eine Wärmeträgerflüssigkeit ohne direkten Kontakt durch den Boden und das Grundwasser geleitet wird, um darin gespeicherte Wärme aufzunehmen. Die Wärmeträgerflüssigkeit ist in der Regel ein schwach wassergefährdender Stoff der Wassergefährdungsklasse 1.

Das Niederbringen der Bohrungen bzw. Arbeiten die so tief in den Boden eindringen, dass sie unmittelbar oder mittelbar auf die Bewegung oder Beschaffenheit des Grundwassers einwirken können, hat der Unternehmer mindestens 6 Wochen vor Beginn bei der Unteren Wasserbehörde anzuzeigen.

Im Rahmen des Anzeigeverfahrens wird geprüft ob das Vorhaben, zum Beispiel auf Grund ungünstiger hydrogeologischer Bedingungen, erlaubnispflichtig ist.

Bei gewerblicher Nutzung der Anlage ist zusätzlich eine Anzeige nach § 40 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) erforderlich.

Gebühren
Die Anzeige nach § 49 WHG i.V.m. § 41 ThürWG mündet in der Regel in einem gebührenpflichtigen Bescheid mit entsprechenden Auflagen. Die Gebühr ist je nach Verfahrensverlauf und Art der Erdwärmenutzung unterschiedlich hoch.

Eine Erdwärmesonderbohrung