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Gewässerschutz

Wassergefährdende Stoffe

Wassergefährdende Stoffe sind feste, flüssige und gasförmige Stoffe oder Stoffgemische, die geeignet sind, nachhaltig und nicht nur kurzzeitig die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit des Wassers nachteilig zu verändern.

Hierzu gehören unter anderem Lösemittel, Mineralölhaltige Gemische (Dieselkraftstoff, Ottokraftstoffe, …) mineralölhaltige Rückstände (Altöle), Pflanzenbehandlungsmittel, Schwermetalle (z. B. Cadmium, Quecksilber), halogenierte Kohlenwasserstoffe, Säuren, Laugen, PCB usw.

Wassergefährdende Stoffe sind je nach Gefährdungspotential in 3 Wassergefährdungsklassen (WGK) eingeteilt:
WGK 1 = schwach wassergefährdend (z.B. Kühlflüssigkeit)
WGK 2 = wassergefährdend (z.B. Heizöl, Dieselkraftstoff)
WGK 3 = stark wassergefährdend (z.B. Altöl)

Die Palette der Anlagenarten reicht von der öffentlichen Tankstelle oder vom Chemikalienlager eines Industriebetriebes bis hin zum privat genutzten Heizöltank im Keller eines Einfamilienwohnhauses. Hinzu kommen Anlagen zur Lagerung von Jauche, Gülle, Silosickersaft sowie Mist in der Landwirtschaft.

An die Lagerung, das Umfüllen, Herstellen oder Verwenden dieser Stoffe sind besondere technische Anforderungen zu stellen.

Nach § 40 der Anlagenverordnung (AwSV) sind der Einbau, die Aufstellung, die Unterhaltung, die Betreibung und wesentliche Änderung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen der unteren Wasserbehörde mindestens 6 Wochen vor Baubeginn oder der beabsichtigten Handlung anzuzeigen.
 

Umweltamt

AnschriftAmthorstraße 11
07545 Gera
LeitungKonrad Nickschick
Schließtage10.05.2024, 04.10.2024, 23.12.2024

Abteilung Gewässer- und Bodenschutz

Tel.0365 838 - 4230
Fax0365 838 - 4205
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