Denkmalschutz
Denkmalschutz (untere Denkmalschutzbehörde)
Aufgabe der Denkmalschutzbehörde ist es, die Grundsätze des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege bei dem jeweiligen Bauvorhaben entsprechend zu berücksichtigen und zu überprüfen. Schutzwürdige Kulturdenkmale im Sinne des Denkmalschutzgesetzes sind Sachen, Sachgesamtheiten oder Sachteile, an deren Erhaltung aus künstlerischen, wissenschaftlichen, technischen, geschichtlichen oder städtebaulichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht.
Aufgaben:
• Führen der Denkmalliste der Otto-Dix-Stadt Gera
• Erteilen von Auskünften zur Denkmaleigenschaft
• Erteilung von Denkmalschutzrechtlichen Erlaubnissen,
im Baugenehmigungsverfahren und
außerhalb des Baugenehmigungsverfahren
• Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange
• Bearbeitung von Fördermittelanträgen, Beratung,
Vorprüfung der Anträge und der Verwendungsnachweise
• Bearbeitung von Anträgen auf Steuerbescheinigung, Vorprüfung der Anträge
• Geschäftsführung des Denkmalbeirates der Otto-Dix-Stadt Gera
• Prüfung Vorkaufsrecht
• Öffentlichkeitsarbeit:
Tag des offenen Denkmals, Publikationen, Ausstellungen, Vorträge
Thema Denkmalschutz
Untere Denkmalschutzbehörde | |
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denkmalschutz@gera.de | |
Tel. | 0365 838 - 4960 |
Fax | 0365 838 - 4905 |
Servicezeiten | Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich eine Terminvereinbarung notwendig ist. |
Telefonische Erreichbarkeit | Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr |