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Amt für Bauordnung und Denkmalschutz

Denkmalschutz

Denkmalschutz (untere Denkmalschutzbehörde)

Aufgabe der Denkmalschutzbehörde ist es, die Grundsätze des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege bei dem jeweiligen Bauvorhaben entsprechend zu berücksichtigen und zu überprüfen. Schutzwürdige Kulturdenkmale im Sinne des Denkmalschutzgesetzes sind Sachen, Sachgesamtheiten oder Sachteile, an deren Erhaltung aus künstlerischen, wissenschaftlichen, technischen, geschichtlichen oder städtebaulichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht.

Aufgaben:
• Führen der Denkmalliste der Otto-Dix-Stadt Gera
• Erteilen von Auskünften zur Denkmaleigenschaft
• Erteilung von Denkmalschutzrechtlichen Erlaubnissen,
  im Baugenehmigungsverfahren und
  außerhalb des Baugenehmigungsverfahren
• Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange
• Bearbeitung von Fördermittelanträgen, Beratung,
  Vorprüfung der Anträge und der Verwendungsnachweise
• Bearbeitung von Anträgen auf Steuerbescheinigung, Vorprüfung der Anträge
• Geschäftsführung des Denkmalbeirates der Otto-Dix-Stadt Gera
• Prüfung Vorkaufsrecht
• Öffentlichkeitsarbeit:
  Tag des offenen Denkmals, Publikationen, Ausstellungen, Vorträge

    Thema Denkmalschutz

    Untere Denkmalschutzbehörde

    E-Maildenkmalschutz@gera.de
    Tel.0365 838 - 4960
    Fax0365 838 - 4905
    Servicezeitennach Vereinbarung
    Telefonische ErreichbarkeitMontag 09:00 - 17:00 Uhr
    Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr
    Mittwoch geschlossen
    Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr
    Freitag 09:00 - 15:00 Uhr