Sondernutzung von Straßen und Gehwegen
Geht die Nutzung einer Straße über den sogenannten Gemeingebrauch hinaus, stellt dies eine Sondernutzung dar. Sondernutzungen sind erlaubnis- und gebührenpflichtig. Der Antrag zur Sondernutzung ist mindestens 14 Tage vor Beginn der Nutzung bei der Stadtverwaltung Gera einzureichen. Dem Antrag sind aussagefähige Lagepläne beizufügen.
Folgende Sondernutzungsarten werden hierbei unterschieden:
z.B. Baugerüste/Baustelleneinrichtungsflächen/Containerstellungen/
Materiallagerungen/provisorische Baustellenzufahrten/Aufgrabungen in der Straße und im Gehweg etc.
- Kurzzeitwerbung für Veranstaltungen, z.B. mittels Werbepappen an Lichtmasten, Werbeplanen an Brücken- und Straßengeländern, Großaufsteller etc.
- dauerhafte Werbeanlagen, z.B. mittels Litfaßsäulen, Gewerbegebietsaufstellern, Rahmensysteme an städtischen Lichtmasten, Großwerbetafeln, Hotelleitsystem etc.
z.B. Informationsstände, Verteilen von Flyern, Abstellen von Fahrzeugen zu Promotionszwecken, Veranstaltungen jeglicher Art etc.
z.B. Tische und Stühle zur Bewirtschaftung im Freien (Biergärten), Werbeaufsteller und Werbefahnen, Warenpräsentation, Verkaufsstände etc.
z.B. Müll- und Wertstoffcontainer, Container zum Sammeln von Altkleidern, Postablagekästen, Briefkastenanlagen, Blumenkübeln etc.
Tiefbauamt
Anschrift | Ernst-Toller-Straße 15
07545 Gera | ||||
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Postanschrift | Ernst-Toller-Straße 15
07545 Gera | ||||
Barrierefreier Zugang | Ja | ||||
Abteilung Straßenservice | |||||
tiefbau.verkehr@gera.de | |||||
Tel. | 0365 838 - 4730 | ||||
Fax | 0365 838 - 4705 | ||||
Ansprechpartner/innen | |||||
Herr Peter Fink Abteilungsleiter Straßenservice | Ernst-Toller-Straße 15, Zimmer 305
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